Wann - und wo - werden sich künftig Windräder in der Gemeinde Bestwig drehen? - Dass Antworten auf diese Fragen nicht einfach und mit überaus komplexen Planungsverfahren verbunden sind, wurde erneut in der Sitzung des Bestwiger Gemeindeentwicklungsausschusses deutlich. Jörg Stralka, Leiter des Bestwiger Bau- und Umweltamtes, gab den Ausschussmitgliedern einen Sachstandsbericht über neue Entwicklungen rund um die Windkraft-Planungen.
Aktuell ist die Gemeinde Bestwig dabei, ihren Flächennutzungsplan zu ändern, um weitere Konzentrationszonen für Windkraft-Nutzung zu schaffen. Praktisch „im Gegenzug“ wird das übrige Gemeindegebiet für Windräder ausgeschlossen. In den bisherigen Planungen haben sich acht so genannte „Suchräume“ herauskristallisiert: Die Bereiche „Kahler Kopf“, „Ostenberg“, „Steinbruch“, „Berlar-Heimberg“, „Bastenberg“, „Wasserfall-Dörnberg“, „Twillmecke“ und „Valme“ - sie werden weiter untersucht, ob sie für eine Windkraft-Nutzung geeignet sind.
Für die Suchräume „Berlar-Heimberg“, „Twillmecke“ und „Valme“ liegen seit Anfang Mai die Ergebnisse eines hydrogeologischen Gutachtens vor. Darin wurde untersucht, ob und unter welchen Bedingungen die Errichtung von Windrädern zu einem Konflikt mit dem Grund- oder Trinkwasserschutz führen könnte. Ergebnis: Für alle drei Suchräume wird empfohlen, Teilflächen auszugliedern, um Risiken für das Trinkwasser zu vermeiden. Nun müsse untersucht werden, welche Folgen diese Ausgliederung von Teilflächen für die weitere Nutzbarkeit der dann verbleibenden Suchräume für die Windkraft haben würde, so Jörg Stralka. Parallel will die Gemeinde Bestwig die Untere Wasserbehörde sowie das Gesundheitsamt des HSK um ihre Einschätzungen bitten. Erst dann könne sachgerecht entschieden werden, ob dieser fachlichen Empfehlung gefolgt werden soll.
Zudem laufen zurzeit die Artenschutzuntersuchungen für die einzelnen Suchräume. Bislang, erklärte Jörg Stralka, gebe es „keine Fläche mit unüberwindbaren Hindernissen.“ Allerdings könne es durchaus mit Blick auf den vorbeugenden Artenschutz zu Empfehlungen kommen, Flächen zu reduzieren. So deuteten sich in mehreren Suchräumen so genannte „konkurrierende Nutzungen“ aufgrund windsensibler Vogelarten an - etwa, weil es Flugkorridore vom Schwarzstorch gibt oder Horste von Rotmilan oder Wespenbussard. Bis zur nächsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses Ende Juni erwartet Jörg Stralka einen Zwischenbericht zum Artenschutz - abgeschlossen sei das Thema damit aber keineswegs: Falls es neue Erkenntnisse gibt, müssen diese auch in eine Bewertung einfließen, „der Artenschutz spielt eine Rolle bis zum Tag des Feststellungsbeschlusses.“
Ohnehin werde es am Ende bei den Kriterien, die im gemeindlichen Flächennutzungsplan für die künftigen Windkraft-Zonen gelten sollen, sehr stark auf die Abwägung des Gemeinderates ankommen, erläuterte der Leiter des Bau- und Umweltamtes. Rechtlich vorgegeben sei, dass die Windkraft „substanziell Raum erhalten“ müsse - was genau dies bedeute, sei nicht starr festgelegt. Jörg Stralka: „Es kommt auf die Gesamtschau aller Kriterien an, die vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten angelegt werden.“ Wann die gemeindlichen Regelungen zur Windkraft-Nutzung in Kraft treten und auf dieser Basis Baugenehmigungen erteilt werden könnten, sei dagegen nach wie vor nicht sicher abzusehen, betont Jörg Stralka. Aber „aktuell liegen wir im Zeitplan und möchten nach den Sommerferien einen Änderungs-Entwurf vorlegen“, so Jörg Stralka, „und bis zur Rechtskraft steht der aktuelle Flächennutzungsplan den beantragten Windkraftanlagen entgegen.“