9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2024 den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als Entwurf beschlossen.

Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Bestwig den Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen nebst Begründung als Entwurf beschlossen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Seniorenwohn-/ Pflegeeinrichtung im Ortsteil Borghausen zu schaffen.
 

Geltungsbereiche der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 143:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 24. März 2025 bis 24. April 2025.

Außerdem liegen die Entwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ mit den Begründungen inklusiv Umweltberichten und Fachgutachten (Artenschutz-Fachbeitrag, verkehrstechnische Untersuchung und zwei schalltechnische Untersuchungen) sowie den nach den Einschätzungen der Gemeinde Bestwig wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 24. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag und Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung (siehe Downloads).

Zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ können während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
 

Downloads zu diesem Bauleitplanverfahren: