Schulverwaltung
Zu einem ordnungsgemäßen Lehrbetrieb gehören die Bereitstellung funktionsgerechter Schul- und Sporträume, somit auch die Ausstattung mit Inventar und Lehr- und Lernmitteln sowie die Reinigung.
Aber auch für die Regelung der Schultransporte, für Fragen des Schülerunfallschutzes, für die Schulentwicklungsplanung, um nur einige Aufgaben zu nennen, und für viele kleinere Maßnahmen im schulischen Bereich ist das Hauptamt zuständig.
Die Gemeinde Bestwig unterhält die folgenden Schulen:
Grundschulen:
Schulentwicklungsplan
Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen.
Die Gestaltung des Schulangebotes ist Aufgabe des Schulträgers: Die erforderlichen Gebäude und Sachmittel müssen rechtzeitig für den Unterricht zur Verfügung stehen.
Über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.
Schülerbeförderung
Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule übernommen.
Schülerfahrkosten werden in der Regel für ein Schuljahr bewilligt.
Im Hauptamt können Sie sich über Schülerfahrkarten für die Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und weiterführenden Schulen, Schulbusse und Erstattung von Schülerfahrkosten informieren.
Rechtsgrundlage
Regelungen des Ministeriums für Schule Jugend und Kultur in der Schülerfahrkostenverordnung –SchfkVO – (BASS 11-04 Nr. 3.2)