Jahres- & Gesamtabschlüsse
Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2024
Am Ende eines jeden Haushaltsjahres ist die Gemeinde Bestwig verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser dokumentiert das tatsächliche Ergebnis des abgelaufenen Haushaltsjahres und soll ein realistisches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz
- dem Anhang
- sowie dem Lagebericht
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Anschließend wird er dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird der Jahresabschluss vom Rat festgestellt.
Die Daten liegen im PDF Format vor und können von Ihnen heruntergeladen werden:
Gesamtabschlüsse der Jahre 2013 bis 2018
Zum Gesamtbereich der Gemeinde Bestwig gehören neben dem Kernhaushalt auch kommunale Beteiligungen wie das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig und die Hochsauerlandwasser GmbH.
Bis zum Jahr 2018 war die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zum Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss für diesen Gesamtbereich zu erstellen. Seit 2019 entfällt diese Pflicht, sofern die in § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genannten Bedingungen erfüllt sind.
Da die Gemeinde Bestwig diese Voraussetzungen erfüllt, wird seit dem Haushaltsjahr 2019 kein Gesamtabschluss mehr erstellt.
Die Daten liegen im PDF Format vor und können von Ihnen heruntergeladen werden: