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Haushaltssatzungen & Haushaltsplan

Die Gemeinde Bestwig erstellt jährlich einen Haushaltsplan gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW).

Dieser Plan enthält alle voraussichtlichen Erträge und Einzahlungen sowie die zu erwartenden Aufwendungen und Auszahlungen des jeweiligen Haushaltsjahres. Er bildet die verbindliche Grundlage für die finanzwirtschaftliche Steuerung der Gemeinde.

Zentrales Prinzip ist dabei der Ausgleich von Planung und Rechnung: Der Haushaltsplan gilt als ausgeglichen, wenn die Summe der Erträge mindestens so hoch ist wie die Summe der Aufwendungen.

Der Entwurf des Haushaltsplans wird vom Kämmerer erarbeitet, vom Bürgermeister bestätigt und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Der Rat beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung.

Haushalte 2015 bis 2025

Ihre Ansprechpartner:

Roland Burmann

Roland Burmann

Hauptamt und Finanzverwaltung
Abteilungsleiter

(Allg. Vertreter des Bürgermeisters und Kämmerer)