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Europawahl

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen.

Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Ergebnisse der letzten Europawahl

Ihre Ansprechpartner/innen:

Roland Burmann

Roland Burmann

Hauptamt und Finanzverwaltung
Abteilungsleiter

(Allg. Vertreter des Bürgermeisters und Kämmerer)