Gemeinderat
Der Rat einer Gemeinde besteht aus den gewählten Ratsvertreter/-innen und dem Bürgermeister.
Die Ratsmitglieder werden von den Bürger/-innen alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft hat, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und in dem Wahlgebiet wohnt.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Der Gemeinderat setzt sich seit der Kommunalwahl 2025 aus 28 Mitgliedern zusammen und hat zwei Fraktionen: die CDU-Fraktion mit 17 Mitgliedern und die SPD-Fraktion mit zehn Mitgliedern. Zusätzlich kommt ein Ratsmitglied aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen.