Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfuß springen

Bürgermeister Ralf Péus

Persönliches/Beruf

Geboren am 06.05.1961 in Velmede
Wohnhaft in Bestwig-Ostwig
Verheiratet, 3 Söhne

Abitur am Gymnasium Petrinum Brilon
Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster
Referendarzeit am Landgericht Arnsberg
1993 – 2005: selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzlei in Bestwig
1994 – 2005: nebenberufliche Dozententätigkeit für die Fächer Recht und Verwaltung am Berufskolleg Bergkloster Bestwig

Politische Tätigkeit

1983Eintritt in die CDU
1995 - 2003Vorsitzender des CDU Ortsverbandes Velmede-Bestwig
2004 - Dez. 2005stellv. Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Bestwig
Okt. 1994 - Dez. 2005Mitglied des Rates der Gemeinde Bestwig
Okt. 1994 - Juni 2003stellv. Fraktionsvorsitzender und Fraktionsgeschäftsführer
Okt. 1999 - Okt. 2004Vorsitzender des Schulausschusses der Gemeinde Bestwig
Juni 2003 - Dez. 2005Fraktionsvorsitzender
seit 06.12.2005Bürgermeister der Gemeinde Bestwig

Erreichbarkeit/Sprechstunde

Bürgermeister Péus verzichtet bewusst auf feste Bürgermeistersprechstunden, um stattdessen flexibel und unkompliziert für Ihre Anliegen erreichbar zu sei - ob bei Außenterminen oder im Rathaus. 

Sie finden ihn im Rathaus im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.36.

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Vorzimmer:

E-Mail: peus@bestwig.de oder elena.beule@bestwig.de

Tel.: (02904) 987-102 (Vorzimmer - Elena Beule)

Vorgänger im Amt des Bürgermeisters und Gemeindedirektors

Den Bürgermeister in dieser Form gibt es erst seit 1999. Bis dahin gab es noch die sogenannte „Doppelspitze“ mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister, der vom Gemeinderat aus den Reihen der Ratsmitglieder gewählt wurde, der Vorsitzender des Rates war und die Gemeinde repräsentierte sowie dem hauptamtlichen Gemeindedirektor, der die Verwaltung leitete.

 

Bürgermeister:

1975 - 1989 Karl Senge (ehrenamtlich)

1989 - 1999 Hans-Georg Meyer (ehrenamtlich)

1999 - 2005 Christof Sommer (hauptamtlich)

seit 2005      Ralf Péus (hauptamtlich)

 

Gemeindedirektoren:

1975 - 1993 Werner Vorderwülbecke

1993 - 1999 Franz-Josef Esser

 

 

 

Infos zum Bürgermeister

Erster Repräsentant der Gemeinde

In dieser Funktion obliegt dem Bürgermeister die Repräsentation der Bürgerschaft bzw. der Gemeinde bei kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen. Darüber hinaus hat der Bürgermeister – zumeist kraft Amtes – noch zahlreiche weitere Funktionen (z. B. Geschäftsführer Sauerländer Besucherbergwerk, Betriebsleiter Abwasserwerk) und vertritt die Gemeinde in zahlreichen Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien.

Vorsitzender des Gemeinderats

In dieser Funktion legt er die Tagesordnung der Ratssitzungen fest und leitet die Ratssitzungen. Gleichzeitig ist er kraft Amtes Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses.

Leiter der Verwaltung

In dieser Funktion ist er Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Verwaltung, führt gemeinsam mit den Mitarbeitern die Dienstgeschäfte der Gemeinde, bereitet gemeinsam mit den Mitarbeitern die Beschlüsse des Gemeinderates vor und führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus.

Wahlperiode
Der Bürgermeister wird von den Bürgern alle fünf Jahre gewählt.

Ablauf der Wahl
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, vorausgesetzt, er erhält mehr als 50 % der Stimmen. Ist dieses nicht der Fall, stellen sich die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen zwei Wochen später zur Stichwahl.

Wählbarkeit
Wählbar ist, wer Deutscher oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft ist, seine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat und das 23. Lebensjahr vollendet hat. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht notwendig.

Ein Bürgermeister ist nicht nur im Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Einsatz, sondern engagiert sich, auch kraft seines Amtes, in weiteren Ämtern, Funktionen und Nebentätigkeiten. Hierbei besteht die Verpflichtung, dem Rat Nebentätigkeiten vor der Übernahme anzuzeigen. Außerdem muss dem Rat jährlich Rechenschaft über Einnahmen aus den Nebentätigkeiten abgelegt werden.

Für Angaben zur Nebentätigkeit klicken Sie hier.

Ihre Ansprechpartner/innen: