Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfuß springen

Namensrechtliche Erklärungen

Die aufgeführten Standesbeamten steht Ihnen für Auskünfte und Anliegen im Bezug auf namensrechtliche Erklärungen zur Verfügung.

  • Erklärung über den Familiennamen eines Kindes mit deutschen Eltern
  • Erklärung über den Vornamen eines Kindes
  • Erklärung über die Namensführung eines Kindes mit mindestens einem ausländischen Elternteil
  • Merkblatt über die Namensführung von Kindern
  • Namensänderung bei Eheschließung
  • Namensänderung nach Scheidung (Rückkehr zum Geburtsnamen oder früheren Namen)
  • Erklärung über Namensangleichung für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen, zur Anpassung an das deutsche Recht

Zuständig ist das Standesamt am Wohnort oder das Standesamt, wo das Personenstandsregister geführt wird.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • ŸGeburtsurkunde
  • ŸHeiratsurkunde (bei Eheschließung oder Scheidung)
  • ŸSorgerechtsnachweis (bei Kindern)
  • ŸUrkunden mit Übersetzung bei ausländischen Dokumenten
  • Ÿggf. Nachweise für Einbenennung/Adoption 

Kosten für eine namensrechtliche Erklärung belaufen sich auf 21 €

 

Ihre Ansprechpartner/innen: