Namensrechtliche Erklärungen
Die aufgeführten Standesbeamten steht Ihnen für Auskünfte und Anliegen im Bezug auf namensrechtliche Erklärungen zur Verfügung.
- Erklärung über den Familiennamen eines Kindes mit deutschen Eltern
- Erklärung über den Vornamen eines Kindes
- Erklärung über die Namensführung eines Kindes mit mindestens einem ausländischen Elternteil
- Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Namensänderung bei Eheschließung
- Namensänderung nach Scheidung (Rückkehr zum Geburtsnamen oder früheren Namen)
- Erklärung über Namensangleichung für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen, zur Anpassung an das deutsche Recht
Zuständig ist das Standesamt am Wohnort oder das Standesamt, wo das Personenstandsregister geführt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Eheschließung oder Scheidung)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)
- Urkunden mit Übersetzung bei ausländischen Dokumenten
- ggf. Nachweise für Einbenennung/Adoption
Kosten für eine namensrechtliche Erklärung belaufen sich auf 21 €