Amtliches Bekanntmachungsblatt
der Gemeinde Bestwig
49. Jahrgang
Herausgegeben zu Bestwig am 24.05.2023
Nummer 5
Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig
Herausgeber und Verleger:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bestwig, Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Telefon: 02904/987-0, E-Mail: gemeinde@bestwig.de
Im Internet ist das Bekanntmachungsblatt unter der Adresse www.bestwig.de veröffentlicht.
Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen:
Das Bekanntmachungsblatt kann im Bürger- und Rathaus Bestwig, Zimmer E 35 (Poststelle), bezogen werden. Bei Versand wird ein pauschaler Kostenbeitrag von 23,00 € pro Kalenderjahr erhoben. Der Betrag ist zu Beginn des Jahres an die Gemeindekasse Bestwig (Sparkasse Hochsauerland IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89 I BIC: WELADED1HSL) zu zahlen.
Inhalt
- Bekanntmachung vom 22.05.2023 der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einschl. Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, dem 15. Juni 2023, 18.00 Uhr, im großen Bürgersaal des Bürger- und Rathauses der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
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Gemeinde Bestwig
Bekanntmachung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einschl. Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, dem 15. Juni 2023, 18.00 Uhr, im großen Bürgersaal des Bürger- und Rathauses der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat am 23. Juni 2022 die Einleitung eines Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat am 29. März 2023 den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Vorentwurf beschlossen.
Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat am 17. Mai 2023 die Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig inkl. Anhang (Potenzialflächenanalyse, Verfahrensplan, Artenschutzfachbeitrag) als Vorentwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Ziel dieser Bauleitplanung ist die Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen in der Gemeinde Bestwig.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von (weiteren) Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Bestwig mit der Folge der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Errichtung von Windkraftanlagen soll im Gemeindegebiet räumlich dahingehend gesteuert werden, dass Windkraftanlagen außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen nicht zugelassen werden (Ausschlusswirkung). Ziel der Gemeinde Bestwig ist es somit weiterhin, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB eine Steuerung der Windkraftanlagen-Standorte im Außenbereich der Gemeinde Bestwig vorzunehmen. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
Der Planungsraum erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Gemeindegebietes Bestwig.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information durchgeführt.
Die Vorstellung des Vorentwurfes findet am
Donnerstag, dem 15. Juni 2023, 18.00 Uhr, im großen Bürgersaal des Bürger- und Rathauses der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig |
statt.
In diesem Rahmen besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich eingeladen.
Die erforderlichen Planunterlagen werden bei der Veranstaltung zum Aushang gebracht und können dort eingesehen werden.
Außerdem liegt der Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
Dienstag, dem 30. Mai 2023 bis
einschließlich Freitag, dem 30. Juni 2023
bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur),
vormittags Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
nachmittags Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 4.00 Uhr - 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die (ausgelegten) Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
59909 Bestwig, den 22. Mai 2023
Der Bürgermeister
(Péus)