Vor Wahlen bekommen alle Wahl-Berechtigten zur Erinnerung einen Brief.
Der Brief heißt:
Wahl-Benachrichtigung.
Darin steht zum Beispiel:
Wann und wo Sie wählen können.
Wann bekomme ich eine Wahlbenachrichtigung?
Sie bekommen Ihre Wahl-Benachrichtigung
spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl.
Wenn Sie wahl-berechtigt sind.
Wahl-berechtigt heißt, dass jemand wählen darf.
Man kann so für eine Partei und Politiker stimmen, die man gut findet.
Wahl-berechtigt ist, wer am Wahl-Tag
- Deutsche oder Deutscher nach dem Grund-Gesetz ist (Artikel 116 Absatz 1)
- mindestens 18 Jahre alt ist
- mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland eine Wohnung hat
oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält - nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen ist.
- Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis eingetragen sind.
Das Wähler-Verzeichnis ist ein Buch mit den Namen von allen Wählern und Wählerinnen in einer Stadt oder einem Ort. Jeder Wahl-Berechtigte ist dort mit einer Nummer eingetragen.
Was steht in der Wahl-Benachrichtigung?
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht:
- Die Art der Wahl
Zum Beispiel: Kommunal-Wahl
- Der Wahl-Tag
Zum Beispiel: 25. Mai 2014.
- Die Wahl-Zeit
Zum Beispiel: Sonntag, 8 bis 18 Uhr.
- Das Wahl-Lokal: Also der Ort, wo Sie wählen gehen.
Zum Beispiel: In der Schützenhalle Velmede.
- Ihr Name
Zum Beispiel: Max Mustermann
- Die Nummer von Ihrem Stimm-Bezirk.
Also zum Beispiel: Nummer 4
- Ihre Nummer im Wähler-Verzeichnis.
Zum Beispiel: Wähler 250
- Und nur bei repräsentativen Stimm-Bezirken: ein Buchstabe.
Der Buchstabe informiert über Ihr Geschlecht und Alter.
Beispiel: Wähler 250 F.
Achtung:
Ein Buchstabe wird nur dann eingetragen,
wenn Sie in einem repräsentativen Stimm-Bezirk wohnen!
Das sind Sonder-Stimm-Bezirke.
- Hinweise zur Brief-Wahl
Also Infos, wie Sie mit der Post wählen können.
- Antrag für einen Wahl-Schein.
Damit können Sie einen Wahl-Schein bestellen.


* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.