In der Regel gibt man bei einer Wahl seine Stimme selbst ab.

Weil die Wahl geheim bleiben soll.

Es gibt aber auch Ausnahmen. 

In manchen Fällen erlaubt das Gesetz

eine Hilfs-Person bei der Wahl.

Das heißt:

Jemand darf Ihnen beim Wählen helfen.

Wenn Sie nicht alleine wählen können.

Wer kann Hilfe bekommen?

Sie können Hilfe bekommen:

Wenn Sie nicht lesen können.

Wenn Sie eine Behinderung haben.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Probleme damit haben:

  • den Stimm-Zettel auszufüllen,
  • den Stimm-Zettel zu falten
  • oder ihn in die Wahl-Urne zu werfen.

Wichtig:

Die Hilfs-Person kann Ihnen beim Abstimmen helfen.

Aber sie kann nicht für Sie bestimmen.

Sie hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.

Es handelt sich nur um eine technische Hilfe.

Aber Sie entscheiden alleine, wen Sie wählen.

Wer darf mir helfen?

Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.

Zum Beispiel:

  • ein Mitglied vom Wahl-Vorstand oder
  • eine andere vertraute Person.

Wichtig:

Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Und sie sollte gut Deutsch sprechen.

Damit Sie die Unterlagen lesen und verstehen können.

Was macht die Hilfs-Person bei der Wahl?
  • Die Hilfs-Person kann mit Ihnen ins Wahl-Lokal gehen.
    Sie darf auch mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.
    Sie darf Ihnen helfen den Stimm-Zettel
    1. auszufüllen
    2. zu falten
    3. einzuwerfen.
       
  • Hilfe bei der Brief-Wahl
    Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen die Wahl-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.
    Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.
    Die Hilfs-Person hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.
    Sie hilft nur bei der Wahl, wenn Sie es wollen.
    Sie entscheiden aber selbst, wen Sie wählen!

     
  • Hilfe bei der Direkt-Wahl
    Bei der Direkt-Wahl gelten die gleichen Regeln wie bei der Brief-Wahl.
Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?

Die Hilfs-Person hat Möglichkeiten Ihnen zu helfen. Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.

Zum Beispiel:

Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.

Das heißt:

Nur das zu tun, was Sie als Wähler oder Wählerin wollen. Sie kann Sie unterstützen. Aber die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal. Sie muss versprechen, Sie nicht in Ihrer Wahl zu beeinflussen. Weil das wichtig ist, muss die Hilfs-Person dieses Versprechen aufschreiben.

Das schwere Wort dafür ist: eides-statt-liche Versicherung.

Die Hilfs-Person muss diese Versicherung unterschreiben.

Darin bestätigt sie, dass sie den Stimm-Zettel nach dem Willen vom Wähler oder der Wählerin ausgefüllt hat. Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchgesetzt hat. Sondern nur das getan hat, was der Wähler oder die Wählerin will.

Achtung:

Die Hilfs-Person kann sich bei falschen Aussagen strafbar machen! Sie kann hohe Strafen bekommen, wenn sie die eidesstattliche Versicherung falsch ausfüllt! Denn falsche Angaben sind gegen das Gesetz. Hilfs-Personen haben noch eine andere wichtige Pflicht:

Die Pflicht zur Geheim-Haltung.

In Deutschland darf jeder geheim wählen.

Niemand muss sagen, wen er oder sie wählt. Oder warum. Das ist ein deutsches Grund-Recht. Damit alle selbst und frei entscheiden können. Die Hilfs-Person ist auch zur Geheim-Haltung verpflichtet. Das heißt: Sie muss geheim halten, wen Sie gewählt haben.

Das steht in Paragraf 107 c im deutschen Straf-Gesetz-Buch.

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.