Das Ehe-Register ist ein Verzeichnis.
Darin stehen die Angaben zu Ihrer Ehe:

  • Wann Sie geheiratet haben.
  • Wenn Sie den Namen von Ihrer Partnerin oder von Ihrem Partner angenommen haben:
    Dann steht darin Ihr neuer Name.
  • Wenn Sie sich haben scheiden lassen:
    Dann stehen darin die Angaben zu Ihrer Scheidung.

Früher hieß das Ehe-Register Familien-Buch.
Im Familien-Buch standen auch diese Angaben.
Es standen auch Infos zu den Eltern und Kindern von der Ehefrau und vom Ehemann darin.

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es das Familien-Buch nicht mehr.
Stattdessen gibt es nun das Ehe-Register.
Im Ehe-Register stehen nicht mehr die Infos zu den Eltern
und Kindern von Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann.

Wenn Sie noch ein Familien-Buch haben,
dann führen wir es als Ehe-Register weiter.

Wo bekomme ich eine Kopie aus dem Ehe-Register?

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben,
dann führt das Standes-Amt das Ehe-Register
in der Stadt, wo Sie geheiratet haben.
Dort bekommen Sie beim Standes-Amt die Kopie aus dem Ehe-Register.

Wenn Sie zum Beispiel in Bestwig geheiratet haben,
bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register bei uns.

Haben Sie im Ausland geheiratet?
Und haben wir vor dem 24. Februar 2007 ein Familien-Buch für Sie angelegt?
Dann bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register beim Standes-Amt der Stadt,
wo Sie früher zusammen wohnten.

Sie bekommen die Kopie aus dem Ehe-Register bei uns:
Wenn wir das Familienbuch nach dem 24. Februar 2007 für Sie angelegt haben.

Was brauche ich, um eine Kopie aus dem Ehe-Register zu beantragen?

Sie brauchen dazu:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Ihren gemeinsamen Nachnamen
  • den Geburts-Namen von Ihrer Ehe-Frau oder von Ihrem Ehe-Mann.

Bei einer Kopie aus dem Ehe-Register für die Renten-Versicherung brauchen Sie auch:

  • einen Brief von der Renten-Versicherung.

In diesem Brief fragt die Renten-Versicherung Sie nach der Kopie aus dem Ehe-Register.

Wie kann ich eine Kopie aus dem Ehe-Register bekommen?

Um eine Kopie aus dem Ehe-Register zu bekommen,

können Sie diese Dinge tun:

  • Sie kommen direkt zu uns ins Standes-Amt und fragen danach.
  • Sie rufen uns an und sagen: Dass Sie eine Kopie aus dem Ehe-Register haben wollen.

Die Telefon-Nummer ist: 02904 / 987-147.

Wann bekomme ich die Kopie aus dem Ehe-Register nach dem Antrag?

Wenn Sie zu uns ins Standes-Amt kommen,
geben wir Ihnen die Kopie aus dem Ehe-Register sofort.

Wenn Sie uns angerufen haben, bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register so:

  • Wir senden Ihnen die Kopie aus dem Ehe-Register per Nach-Nahme.
    Per Nach-Nahme bedeutet, dass Sie den Brief mit der Kopie selbst bezahlen. Dies tun Sie dann, wenn Sie den Brief erhalten.
  • Sie holen die Kopie aus dem Ehe-Register bei uns im Standes-Amt ab.
    Das können Sie nach einer Woche tun.


Sie müssen uns sagen:
Auf welche dieser Weisen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen wollen.

 

Was ist, wenn ich nicht selber vorsprechen kann, um eine Kopie aus dem Ehe-Register zu bekommen?

Dann kann für Sie jemand anderes mit uns sprechen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen. Sie müssen es diesem Menschen schriftlich erlauben. Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun. Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben. Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt. Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.

In diesem Fall erlauben Sie diesem Menschen, für Sie beim Standes-Amt vorzusprechen. Er darf das tun, um eine Kopie aus dem Ehe-Register zu bekommen.

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,muss uns die Vollmacht zeigen. Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.

 

Was ist, wenn ich im Ausland bin und eine Kopie aus dem Ehe-Register benötige?

Auch dann können Sie eine Kopie aus dem Ehe-Register bestellen. Auf Ihrer Bestellung geben Sie bitte die Adresse im Ausland an, wohin wir die Kopie aus dem Ehe-Register schicken sollen.

Nach Ihrer Bestellung schicken wir Ihnen eine Rechnung.
Dann müssen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register bezahlen.

Die Kopie schicken wir Ihnen, wenn wir das Geld bekommen haben. Wir schicken sie Ihnen:

  • als Brief
  • oder als Fax.

Was kostet eine Kopie aus dem Ehe-Register?

10 Euro für die 1. Kopie aus dem Ehe-Register.

5 Euro für jede weitere Kopie der gleichen Art.

15 Euro kosten 2 gleiche Kopien.

20 Euro kosten 2 Kopien unterschiedlicher Art.

Gleiche Art heißt:
2 Kopien von Urkunden aus Deutschland.
Oder 2 Kopien aus dem Ausland.

Unterschiedliche Art heißt:
1 Kopie von Urkunden aus Deutschland.
Und 1 Kopie aus dem Ausland.

Kopien aus dem Ehe-Register können Sie mit Bar-Geld bezahlen. Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik. Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen. Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen. Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben. Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein. Diese Geheim-Nummer heißt PIN. Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

 

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.