Das Jobcenter ist eine Behörde.
Menschen ohne Arbeit und Menschen, die wenig Geld verdienen, können Hilfe vom Jobcenter bekommen.

Wenn Sie kein Geld oder nur wenig Geld haben, bekommen Sie Grundsicherung für Arbeit-Suchende.
Ein anderes Wort dafür ist Bürgergeld.

Das Jobcenter hilft Ihnen:

  • damit Sie genug Geld für Ihr Leben haben.
  • damit Sie Ihre Wohnungs-Miete bezahlen können.
  • damit Sie eine Kranken-Versicherung und eine Pflege-Versicherung haben.

Manchmal helfen wir Ihnen auch mit Sachen. Zum Beispiel:

  • einen Gutschein für Essen
  • oder wir bezahlen einen Sport-Kurs für Ihre Kinder.

Der Antrag für das Bürgergeld

Wenn Sie Geld vom Jobcenter brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag bekommen Sie beim Jobcenter oder im Internet.

Das Bürgergeld ist immer nur für einige Monate. Wenn Sie weiter Bürgergeld brauchen, müssen Sie wieder einen Antrag stellen.

Bitte benutzen Sie dann das Formular Weiter-Bewilligungs-Antrag.

Der Sach-Bearbeiter im Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch haben.

Sie können Bürgerggeld bekommen,

  • wenn Sie 15 Jahre alt oder älter sind.
  • wenn Sie jeden Tag mindestens 3 Stunden arbeiten können.
  • wenn Sie in Deutschland wohnen.
  • wenn Sie keine Alters-Rente bekommen.
  • wenn Sie kein Geld von einem anderen Amt bekommen.


Wir müssen auch prüfen:

  • Haben Sie und Ihre Bedarfs-Gemeinschaft kein Geld oder zu wenig Geld zum Leben?
  • Haben Sie und Ihre Bedarfs-Gemeinschaft kein Vermögen und keine wertvollen Sachen? Zum Beispiel ein Haus oder ein teures Auto.


Dann können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.

So helfen wir Ihnen

Sie bekommen eine persönliche Beratung von einem Sach-Bearbeiter vom Jobcenter.

Sie bekommen einen Brief vom Jobcenter. In dem Brief steht, wer Ihr Sach-Bearbeiter ist.

Wir helfen auch Ihrer Familie:

Wenn Sie

  • mit Ihrer Familie zusammen wohnen.
  • Und Ihre Familien-Mitglieder kein Geld haben. Oder Ihre Familien-Mitglieder zu wenig Geld für Ihr Leben haben.

Ihre Familie ist dann eine Bedarfs-Gemeinschaft.

Einige Familien-Mitglieder in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft können vielleicht nicht arbeiten.
Zum Beispiel:

  • Kinder
  • Menschen, die lange krank sind

Wenn Familien-Mitglieder nicht arbeiten können, bekommen Sie auch Geld.
Das Geld heißt Sozial-Geld.

Wenn Sie selbst nicht arbeiten können
Zum Beispiel:
weil Sie krank sind
Oder weil Sie eine Behinderung haben.
Dann sprechen Sie mit uns.

Das müssen Sie tun:

  • Sie müssen dem Jobcenter alles über Ihr Geld sagen.
  • Und dem Jobcenter Ihre Sachen zeigen.

 

Folgende Unterlagen könnten benötigt werden:

  • Personal-Ausweis und Konto-Auszüge:
    • von Ihnen
    • von Ihrem Partner
    • von Ihren Kindern
  • Bescheid vom Kinder-Geld
  • Arbeits-Vertrag, Lohn-Abrechnung und
  • Konto-Auszüge
  • Mutter-Pass
  • Miet-Vertrag von Ihrer Wohnung
  • Renten-Bescheid Zum Beispiel: Brief von der Renten-Versicherung
  • Bescheid von der Krankenkasse
  • Erbschafts- Urkunde
  • Bescheinigungen von den Versicherungen
  • Auszug vom Grund-Buch-Amt
  • Kraft-Fahrzeug-Schein
  • Steuer-Bescheid oder Brief vom Finanz-Amt

Vielleicht müssen Sie Ihrem Berater vom Jobcenter noch andere Sachen sagen und zeigen.

Ihr Sach-Bearbeiter fragt Sie dann oder schickt Ihnen einen Brief.

Wieviel Geld bekommen Sie?

Wenn der Sach-Bearbeiter im Jobcenter Ihre Angaben geprüft hat, bekommen Sie einen Brief.

Der Brief heißt Bescheid.

In dem Bescheid steht:

  • Sie haben Anspruch auf Bürgergeld.
  • Oder Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.

In dem Brief steht auch, wie viel Geld Sie bekommen.
Das Geld heißt: Regel-Bedarf.
Das ist das Geld, was Sie oder Ihre Bedarfs-Gemeinschaft jeden Monat für Ihr Leben bekommen.

Regel-Bedarf ist zum Beispiel für diese Sachen:

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • Strom für Geräte in Ihrem Haushalt
  • Körperpflege
  • Telefon, Handy, Internet und Fax
  • Freizeit und Kultur
  • Sie müssen etwas sparen, damit Sie Geld haben, falls etwas kaputt geht.

Wenn Sie zum Beispiel eine Hausrats-Versicherung oder eine Haftpflicht-Versicherung haben. Und Sie bezahlen die gesamte Rechnung einmal im Jahr. Dann müssen Sie jeden Monat etwas sparen, damit Sie die Rechnung bezahlen können.

Wann können Sie mehr Geld vom Jobcenter bekommen?

Manchmal zahlt das Jobcenter noch mehr.
Das nennt man: Mehr-Bedarf.

Zum Beispiel:

  • Sie können Geld bekommen, wenn Sie schwanger sind
  • oder wenn Sie alleine Ihr Kind erziehen.


Sie bekommen Geld, damit Sie Ihre Wohnungs-Miete bezahlen können.
Sie bekommen auch Geld, wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Es gibt besondere Regeln:

  • Die Wohnung oder das Haus dürfen nicht zu groß sein.
  • Die Wohnung oder das Haus dürfen nicht zu teuer sein.

Sie können Geld für die Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung bekommen. Das Jobcenter bezahlt das Geld direkt an die Versicherung.

Auch wenn Sie Geld für etwas Besonderes brauchen, helfen Ihnen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Zum Beispiel:

  • Sie sind schwanger und brauchen Geld für andere Kleidung.
  • Sie brauchen Sachen für Ihr Baby. Zum Beispiel: Kleidung, Kinder-Bett oder Kinder-Wagen.
  • Sie ziehen in eine neue Wohnung um. Und Ihnen fehlen Möbel und Haushalts-Geräte. Zum Beispiel: eine Wasch-Maschine.
  • Sie brauchen besondere Schuhe vom Arzt, damit Sie gut laufen können.
  • Sie brauchen Therapie-Geräte, weil Sie eine Krankheit oder Behinderung haben. Das Jobcenter bezahlt auch die Reparatur und Miete von Therapie-Geräten.

Das Jobcenter kann nicht alles bezahlen. Sie müssen auch bei Ihrer Krankenkasse fragen,ob Sie Hilfe bekommen.

 

Müssen Sie den Rundfunk-Beitrag zahlen?

Sie brauchen keinen Rundfunk-Beitrag zu zahlen.

Rundfunk-Beitrag ist das Geld, was Sie jeden Monat für Fernsehen und Radio bezahlen müssen.

Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen, müssen Sie keinen Rundfunk-Beitrag bezahlen.

Sie haben zusammen mit Ihrem Bescheid von Arbeitslosen-Geld 2 eine Bescheinigung bekommen. Die Bescheinigung heißt: Bescheinigung für die Befreiung der Rundfunk-Beitrags-Pflicht.

Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag finden Sie im Internet unter:

Link: www.rundfunkbeitrag.de


Den Antrag müssen Sie ausfüllen.Dann schicken Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung vom Jobcenter an diese Adresse:

ARD, ZDF und Deutschland-Radio
Beitrags-Service
50656 Köln

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche sollen in der Schule und in der Freizeit dabei sein können.
Auch wenn die Eltern wenig Geld haben und Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
Deshalb bekommen Kinder und Jugendliche auch Geld vom Jobcenter.
Das Geld heißt: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sie bekommen Geld für diese Sachen:

  • für Ausflüge und für Klassen-Fahrten
  • für Schul-Sachen und Schul-Bücher
  • für Bus-Fahrten zur Schule
  • für Mittag-Essen in der Schule oder im Kinder-Garten
  • für einen Sport-Verein oder für Musik-Schule


Vielleicht braucht das Kind
oder der Jugendliche Nachhilfe. Dann bezahlt das Jobcenter auch die Nachhilfe.

Möchten Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Dann stellen Sie einen Antrag. Der Antrag heißt: Bildung und Teilhabe.

Sie bekommen den Antrag im Jobcenter oder im Internet.

 

Das müssen Sie tun:

Sie müssen mit dem Jobcenter zusammen-arbeiten.

Kommen Sie immer pünktlich zu den Terminen.

Sie müssen sich an Vereinbarungen halten.

Zum Beispiel:
Manchmal macht das Jobcenter für Sie einen Termin beim Arzt oder beim Psychologen. Dann müssen Sie zu der Untersuchung beim Arzt oder beim Psychologen hingehen.

 

Sie müssen erreichbar sein:

Weil das Jobcenter manchmal schnell mit Ihnen sprechen muss, müssen Sie an jedem Werk-Tag für das Jobcenter erreichbar sein.

Lesen Sie immer die Briefe vom Jobcenter.

Gehen Sie zu den Terminen beim Jobcenter.

Der Termin kann manchmal am gleichen Tag sein. Sie dürfen deshalb nicht für mehrere Tage wegfahren.

Urlaub: Für 21 Tage im Jahr können Sie weg-fahren.
Sie übernachten dann eventuell nicht zu Hause und sind dann für das Jobcenter nicht erreichbar.

 

Wichtig:
Dafür müssen Sie vorher einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter muss zustimmen.

Wenn Sie wieder zurück sind, müssen Sie sich persönlich beim Jobcenter zurückmelden. Bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Halten Sie sich nicht daran, bekommen Sie kein Geld mehr vom Jobcenter. Oder Sie müssen Geld zurück-zahlen.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie länger als 21 Tage weg-fahren.
  • Wenn Sie sich nicht zurück-melden.

Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, informieren Sie sofort das Jobcenter darüber.
Das nennt man: Mitteilungs-Pflicht.

Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, kann das Jobcenter ihr Geld nicht richtig ausrechnen.

Dann können Sie bestraft werden und müssen vielleicht Geld zurückzahlen.

Was muss gemeldet werden:

  • Wenn sich etwas bei Ihrem Geld ändert
  • Wenn sich etwas in Ihrer Familie ändert
  • Wenn Sie umziehen
  • Wenn Sie krank sind

Wenn Sie umziehen möchten:
Melden Sie sich vor dem Umzug im Jobcenter. Sie brauchen eine Miet-Bescheinigung für die neue Wohnung. Sie bekommen das Formular beim Jobcenter.Der Vermieter füllt die Miet-Bescheinigung aus.

Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten:

Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, dann haben Sie Nachteile. Sie bekommen weniger Geld oder gar kein Geld.

Zum Beispiel:

  • Sie kommen nicht zum Termin beim Jobcenter.
  • Sie machen nicht mit bei einer Maßnahme. Oder Sie fangen die Maßnahme an und gehen dann nicht mehr dahin.
  • Sie suchen keine Arbeit.
  • Sie möchten nicht arbeiten.


Haben Sie einen wichtigen Grund und können nicht zum Termin kommen.

Dann müssen Sie uns informieren und uns diesen Grund sagen.

Wo stehen die Gesetze?

Die Regeln zum Bürgergeld stehen im

Sozial-Gesetz-Buch 2


* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.