In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

Das heißt: Zum Schul-Jahr 2021 bis 2022 müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde, dann müssen Sie es zur Schule anmelden.

Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht, heißt das: Einschulung.

Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen, bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung. Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

Wichtig:

Sie dürfen die Schule selbst aussuchen. Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

Eine Schule in der Nähe. Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.

Achtung:

Sie können Ihr Kind auch anmelden, wenn es nach dem 30. September 2015 geboren ist.

Dazu sagt man: Kann-Kinder. Das sind Kinder unter 6 Jahren. Die sind noch nicht schul-pflichtig. Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule. Aber sie können, wenn sie wollen.

Wichtig:

Ihr Kind muss dann einen Test machen. Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist. Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf. Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.

 

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Für das Schul-Jahr 2021 / 2022 können Sie Ihr Kind vom 2. bis 6. November 2020 bei den Grund-Schulen der Gemeinde Bestwig anmelden.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden. Sie können selbst aussuchen, an welcher Schule. Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz. An einer Schule in Ihrer Nähe.

Das Recht gilt aber nur:

1. Wenn die Schule genügend Plätze hat.

2. Wenn die Schule von der Stadt bezahlt wird.

Und es keine Privat-Schule ist.

Sie können wählen zwischen

  • evangelischen Schulen
  • katholischen Schulen
  • Gemeinschafts-Schulen.

 

Manchmal gibt es zu wenige Plätze an der Schule, die Sie ausgesucht haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Zweit-Wunsch haben.

Das heißt:

Sie suchen sich nicht nur 1 Schule aus. Sie suchen sich mindestens 2 Schulen aus. Wenn es bei einer Schule nicht klappt, kann Ihr Kind in die andere Schule gehen.

Wichtig:

Sie dürfen Ihr Kind trotzdem nur an 1 Grund-Schule anmelden. Bitte überlegen Sie vorher genau, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.

Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Grund-Schulen in Bestwig.

Link: Schulen in Bestwig

 

Welche Papiere muss ich mitbringen?

Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mit bringen:

1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.

2. Ihren Personal-Ausweis

3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.

4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen.

 

Den Anmelde-Bogen bekommen Sie in den Schulen.

 

Was muss ich vorher noch wissen?

Gesundheits-Check

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, muss es von einem Schul-Arzt oder einer Schul-Ärztin untersucht werden.

Das schwere Wort dafür ist:

Schul-ärztliche Untersuchung.

Oder: Schul-Eingangs-Untersuchung.

Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel:

  • Ob Ihr Kind krank ist.
  • Und andere Kinder anstecken kann.
  • Oder ob Ihr Kind besondere Hilfen braucht.

Sie bekommen den Termin für die Untersuchung beim Anmelden in der Grund-Schule.