In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.
Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Das heißt: Zum Schul-Jahr 2021 bis 2022 müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.
Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde, dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.
Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht, heißt das: Einschulung.
Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen, bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung. Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
Wichtig:
Sie dürfen die Schule selbst aussuchen. Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe. Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.
Achtung:
Sie können Ihr Kind auch anmelden, wenn es nach dem 30. September 2015 geboren ist.
Dazu sagt man: Kann-Kinder. Das sind Kinder unter 6 Jahren. Die sind noch nicht schul-pflichtig. Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule. Aber sie können, wenn sie wollen.
Wichtig:
Ihr Kind muss dann einen Test machen. Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist. Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf. Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Für das Schul-Jahr 2021 / 2022 können Sie Ihr Kind vom 2. bis 6. November 2020 bei den Grund-Schulen der Gemeinde Bestwig anmelden.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden. Sie können selbst aussuchen, an welcher Schule. Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz. An einer Schule in Ihrer Nähe.
Das Recht gilt aber nur:
1. Wenn die Schule genügend Plätze hat.
2. Wenn die Schule von der Stadt bezahlt wird.
Und es keine Privat-Schule ist.
Sie können wählen zwischen
- evangelischen Schulen
- katholischen Schulen
- Gemeinschafts-Schulen.
Manchmal gibt es zu wenige Plätze an der Schule, die Sie ausgesucht haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Zweit-Wunsch haben.
Das heißt:
Sie suchen sich nicht nur 1 Schule aus. Sie suchen sich mindestens 2 Schulen aus. Wenn es bei einer Schule nicht klappt, kann Ihr Kind in die andere Schule gehen.
Wichtig:
Sie dürfen Ihr Kind trotzdem nur an 1 Grund-Schule anmelden. Bitte überlegen Sie vorher genau, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.
Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Grund-Schulen in Bestwig.
Welche Papiere muss ich mitbringen?
Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mit bringen:
1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.
2. Ihren Personal-Ausweis
3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.
4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen.
Den Anmelde-Bogen bekommen Sie in den Schulen.
Was muss ich vorher noch wissen?
Gesundheits-Check
Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, muss es von einem Schul-Arzt oder einer Schul-Ärztin untersucht werden.
Das schwere Wort dafür ist:
Schul-ärztliche Untersuchung.
Oder: Schul-Eingangs-Untersuchung.
Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel:
- Ob Ihr Kind krank ist.
- Und andere Kinder anstecken kann.
- Oder ob Ihr Kind besondere Hilfen braucht.
Sie bekommen den Termin für die Untersuchung beim Anmelden in der Grund-Schule.