Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel:
Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist eine Kinder-Tages-Einrichtung.
Kinder-Tages-Einrichtung bedeutet:
Ein Ort, wo Ihr Kind tagsüber betreut wird.
Wo andere Personen auf Ihr Kind aufpassen.
Zum Beispiel: In einem Kinder-Garten.

Die Kinder-Tages-Einrichtung kostet Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für die Kinder-Tages-Einrichtung.
Meistens müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen
zum Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Einrichtung.

Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.

Oder rufen Sie uns an.

 

Der Eltern-Beitrag ist nicht für alle gleich.

Wie viel Sie bezahlen müssen,
hängt davon ab:

  • Wie alt Ihr Kind ist.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wo Ihr Kind betreut wird.
  • Wie lange Ihr Kind betreut wird.


Zum Beispiel:

Wenn Sie weniger als 12.271 Euro im Jahr verdienen,
dann müssen Sie keinen Eltern-Beitrag bezahlen.
Egal, wie alt ihr Kind ist.
Egal, wo ihr Kind betreut wird.

Wenn Sie mehr als 12.271 Euro im Jahr verdienen,
dann müssen Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen.

Wenn Sie mehr Geld verdienen,
dann müssen Sie auch mehr bezahlen.

Manche Eltern müssen nur 15 Euro bezahlen.
Manche Eltern müssen bis zu 650 Euro bezahlen.

Den Rest bezahlt das Amt.

Wichtig:

1 Jahr bevor Ihr Kind in die Schule kommt,
bekommen Sie eine kostenlose Betreuung für Ihr Kind.

Sie müssen dann keinen Eltern-Beitrag für Ihr Kind zahlen.

Wenn Ihr Kind später in die Schule kommt,
zum Beispiel:
Wegen einer Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund,
dann ist Ihr Kind 2 Jahre vor der Einschulung beitrags-frei.

Das heißt:
Die Kinder-Tages-Einrichtung ist dann 2 Jahre kostenlos.

Sie müssen also 24 Monate keinen Eltern-Beitrag zahlen.

Wichtig:

Die Kosten für Essen gehören nicht zum Eltern-Beitrag.
Sie müssen zusätzliches Geld für Essen einplanen.

Das Essen müssen Sie direkt bei der Einrichtung bezahlen.
Jede Einrichtung bestimmt selbst:
Wie viel das Mittag-Essen kostet.

Achtung:

Sie können eine Förderung für das Mittag-Essen bekommen.

Das heißt:
Wenn Sie wenig Geld haben,
dann müssen Sie weniger für das Mittag-Essen bezahlen.

Sie können auch andere Hilfen für Ihr Kind bekommen.

Mehr Informationen dazu finden Sie unten unter der Überschrift:
Weitere Hilfen für Ihr Kind

Die beitrags-freie Vor-Schul-Zeit
ist 1 Jahr vor der Einschulung.

Beitrags-frei heißt
In der Zeit müssen Sie keinen Eltern-Beitrag zahlen. 
Ihr Kind kann kostenlos in den Kindergarten gehen. 
1 Jahr bevor es in die Schule kommt.

Wichtig: 
Sie bekommen einen Brief von Amt. 
In dem Brief stehen mehr Infos zur beitrags-freien Vor-Schul-Zeit. 
 

Achtung: 
Wenn das Kind Geschwister hat 
müssen Sie nur den Differenz-Betrag bezahlen.

Der Differenz-Betrag ist der Beitrag zwischen

  • dem Beitrag für das Vor-Schul-Kind.
  • und dem Beitrag für das Geschwister-Kind

Sie müssen nur den Unterschied bezahlen.

Sie bekommen dafür auch einen Brief von Amt. 
In dem Brief steht der genaue Eltern-Beitrag. 
Also wie viel Geld Sie für Ihre Kinder zahlen müssen. 

Wenn Ihr Kind in einer Tages-Einrichtung ist,
dann schicken Sie uns bitte diese Papiere:

1. Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen:

Sie müssen nachweisen:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Und wie viel Geld Sie von anderen Personen
oder Einrichtungen bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommen.

Zum Einkommen gehört zum Beispiel auch:

  • Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
  • Eltern-Geld
  • Mutter-Geld
  • Kranken-Geld
  • Rente
  • und viele andere Einkünfte.

Sie müssen uns eine Erklärung zu Ihrem Einkommen schicken.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommens-Erklärung.


Die Einkommens-Erklärung können Sie hier herunter laden.

 

Erklärung zum Einkommen

Die Erklärung können Sie am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie die Erklärung ausdrucken.

Und Sie müssen die Erklärung unterschreiben.

Dann schicken Sie alle Papiere mit der Post an uns.

An die Adresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig

Sie können die Papiere auch als E-Mail an folgende E-Mail-Adresse schicken: gemeinde@bestwig.de.

Eine E-Mail ist eine Nachricht am Computer.

Lassen Sie sich helfen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

2. Nachweis zum Einkommen

Bitte schicken Sie uns auch alle notwendigen Nachweise.
Zum Beispiel:
Ihren Einkommen-Steuer-Bescheid.


Wichtig:

Wenn Sie uns alle Nachweise geschickt haben, dann prüfen wir Ihre Papiere.

Sie bekommen dann von uns einen Bescheid.

In dem Bescheid steht:

  • Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
  • Wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Wie Sie bezahlen können.

Nein.

Sie müssen nicht zu uns ins Amt kommen.
Sie können uns alle Papiere schicken.

Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Sie können uns eine Nachricht am Computer schicken.

Das schwere Wort dafür ist: E-Mail.

Unsere E-Mail Adresse lautet: gemeinde@bestwig.de

Oder Sie schicken die Papiere mit der Post.

An die Adresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig

Wir prüfen Ihre Papiere dann. Und wir schicken Ihnen einen Bescheid.

Im Bescheid steht:

  • Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
  • Wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Wie Sie bezahlen können.

Wenn Sie Eltern-Beiträge bezahlen müssen,
dann können Sie das Geld von Ihrem Konto überweisen.

Sie müssen nicht persönlich bezahlen.

Mehr Informationen dazu stehen in dem Bescheid, den Sie von uns bekommen.

Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Oder rufen Sie uns an.
 

Die Gesetze für Eltern-Beiträge stehen im Kinder-Bildungs-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: KiBiz

Das KiBiz gilt nicht nur in Bestwig. Das KiBiz gilt im ganzen Land Nord-Rhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: NRW.

Mehr Informationen zum Kinder-Bildungs-Gesetz finden Sie auf den Internet-Seiten
vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom Land Nord-Rhein-Westfalen.

Hier können Sie mehr lesen:

Kinder-Bildungs-Gesetz NRW

Die Regeln für Eltern-Beiträge in Bestwig stehen im Bestwiger Gemeinde-Recht.

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.