In manche Länder können Sie nur reisen,
wenn Sie einen gültigen Reise-Pass haben.

Wenn Sie in ein solches Land reisen und keinen gültigen Reise-Pass haben,
dann müssen Sie bei uns einen Reise-Pass beantragen.

Auf den Reise-Pass müssen Sie dann 3 bis 4 Wochen warten.

Es gibt auch einen Express-Pass.
Auf den Express-Pass müssen Sie nur 3 bis 4 Tage warten.

Wenn Sie den Reise-Pass sofort brauchen,
dann können Sie bei uns einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.

Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr warten können,
bis wir Ihnen einen endgültigen Reise-Pass machen.
Oder bis wir Ihnen einen Express-Pass machen.
Weil Sie in den nächsten Tagen ins Ausland reisen.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

 

Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

  • Ihren alten Reise-Pass

Wenn Sie den vorläufigen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Reise-Pass.
Oder wir machen den alten Reise-Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Reise-Pass zurück.

  • Ihren alten Kinder-Reise-Pass

Wenn Sie bisher nur einen Kinder-Reise-Pass hatten
und jetzt einen vorläufigen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den Kinder-Reise-Pass.
Oder wir machen den Kinder-Reise-Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den Kinder-Reise-Pass zurück.

  • Ihren Personal-Ausweis.

Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis zeigen, wenn Sie Ihren alten Reise-Pass verloren haben.
Oder wenn Sie bisher keinen Reise-Pass hatten.

  • Ihre Geburts-Urkunde

Wenn Sie ledig sind und einen neuen Reise-Pass beantragen,
dann bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
Oder einen Auszug aus dem Geburts-Register.
Oder einen Auszug aus Ihrem Familien-Stamm-Buch.

Ledig heißt: Dass Sie nicht verheiratet sind.
Oder dass Sie noch nie verheiratet waren.

  • Ihre Ehe- oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde

Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind,
dann brauchen wir von Ihnen:

  • eine Ehe-Urkunde,
  • einen Auszug aus dem Ehe-Register
  • oder eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde.

Wir brauchen diese Urkunde auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.

Wichtig:

Urkunden aus dem Ausland müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original abgeben.
Sie können keine Kopien von Urkunden und Übersetzungen abgeben.

  • ein Pass-Foto von Ihnen

Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns 1 Pass-Foto geben.

Wenn Sie gleichzeitig einen endgültigen Reise-Pass beantragen,
dann brauchen wir 2 Pass-Fotos von Ihnen.

Das Foto muss aktuell sein.
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.

Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Fotos am Computer sind nicht erlaubt.
Das schwere Wort dafür ist: Digitale Fotos.
Digitale Fotos sind nicht erlaubt.

Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Bio-metrie-tauglich heißt: Die Person ist gut zu erkennen.

  • Das Gesicht ist gut zu sehen.
  • Der Kopf ist gerade.
  • Die Augen sind offen.
  • Der Mund ist geschlossen.
  • Der Hintergrund ist ein-farbig.

Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.
Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.

Nachweise für Ihre Reise

Sie können nur im Notfall einen vorläufigen Reise-Pass beantragen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie in den nächsten Tagen ins Ausland reisen.
Wenn Sie nicht auf Ihren endgültigen Reise-Pass warten können.

Oder wenn Sie nicht 3 Tage auf einen Express-Pass warten können.
Nur dann können Sie einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.

Sie müssen nachweisen, dass es ein Notfall ist.

Als Nachweis können Sie Ihr Flug-Ticket zeigen.
Oder eine andere Bestätigung für eine Reise.
Zum Beispiel Ihre Buchungs-Bestätigung.

  • Verlust-Anzeige

Wenn Sie Ihren Reise-Pass verloren haben,
dann müssen Sie uns eine Verlust-Anzeige zeigen.

Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben. 

Sie können die Verlust-Anzeige am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie die Verlust-Anzeige ausdrucken.

Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen,
dann zeigen Sie uns bitte die Verlust-Anzeige.

Link: Verlust-Anzeige Formular

Link: Infos zur Verlust-Anzeige

  • eine Bescheinigung von der Polizei

Wenn Ihr Reise-Pass gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass Ihr Pass gestohlen wurde.
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung von der Polizei.

Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns die Bescheinigung von der Polizei zeigen.

 

Ein vorläufiger Reise-Pass ist 1 Jahr gültig.

Sie können einen vorläufigen Reise-Pass nicht verlängern lassen.

Wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen, dann bekommen Sie den vorläufigen Reise-Pass sofort.

Für Reisen durch Europa reicht meistens ein Personal-Ausweis.
Für Reisen außerhalb von Europa brauchen Sie einen Reise-Pass.
Manchmal brauchen Sie auch ein Visum für Ihre Reise.
Zum Beispiel bei Reisen nach Nord-Amerika.

Welchen Pass Sie für Ihre Reise brauchen,
erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Beim Auswärtigen Amt sagen Sie Ihnen:

  • Ob Sie für Ihre Reise einen Reise-Pass brauchen,
  • oder ob Sie ein Visum brauchen,
  • oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht.

 

Link: Weitere Informationen zum Reisen vom Auswärtigen Amt.

Gebühren:

Was ein vorläufiger Reise-Pass kostet erfahren Sie bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro.

Wenn Sie Ihren alten Reise-Pass verloren haben, dann müssen Sie zusätzlich einen Betrag für die Verlust-Anzeige bezahlen.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Die Gesetze zum vorläufigen Personal-Ausweis stehen im Personal-Ausweis-Gesetz.

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.