Sie brauchen einen Reise-Pass für Ihr Kind?
Bei uns können Sie einen Kinder-Reise-Pass beantragen.
Der Kinder-Reise-Pass ist für Kinder unter 12 Jahren.

Früher gab es einen Kinder-Ausweis.
Jetzt gibt es einen Kinder-Reise-Pass.
Der Kinder-Reise-Pass ersetzt den Kinder-Ausweis.

 

Um einen Kinder-Reise-Pass zu bekommen,
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:

  • Den alten Kinder-Reise-Pass

Wenn Sie den neuen Kinder-Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Pass.
Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Pass zurück.

die Geburts-Urkunde

Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen,
dann bringen Sie bitte eine Geburts-Urkunde mit.
Oder einen Auszug aus dem Geburts-Register.
Oder einen Auszug aus dem Familien-Stamm-Buch.

Urkunden aus dem Ausland müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original abgeben.
Sie können keine Kopie von Urkunden und Übersetzungen abgeben.

  • den Personal-Ausweis oder Reise-Pass von beiden Eltern oder von der erziehungs-berechtigten Person

Wenn beide Eltern einen Kinder-Reise-Pass beantragen,
müssen uns beide Eltern Ihre Ausweise zeigen.
Wenn nur ein Eltern-Teil zu uns kommt,
muss der Eltern-Teil uns seinen Ausweis zeigen.
Und er muss uns eine Vollmacht für den anderen Eltern-Teil zeigen.
Und er muss uns eine Kopie vom Ausweis vom anderen Eltern-Teil zeigen.

Wenn eine andere erziehungs-berechtigte Person zu uns kommt,
dann muss die Person uns Ihren Ausweis oder Reise-Pass zeigen.

Erziehungs-berechtigt heißt:
Ein Gericht hat erklärt, dass sich eine Person um ein Kind kümmern darf.
Die Person kann der Vater oder die Mutter sein.
Aber auch eine andere Person kann erziehungs-berechtigt sein.
Zum Beispiel:
Wenn beide Eltern tot sind,
dann kann der Opa erziehungs-berechtigt sein.

Link: Ausweis-Dokumente – Besonderheiten bei Minder-jährigen

  • eine Vollmacht vom 2. Eltern-Teil

Wenn nur 1 Eltern-Teil den Reise-Pass beantragt,
dann muss der Eltern-Teil eine Vollmacht vom 2. Eltern-Teil mitbringen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
In der Vollmacht müssen diese Informationen stehen:

  • Der Name vom Kind,
  • der Name von der Person, die die Vollmacht erteilt,
  • und der Name von der Person, die die Vollmacht bekommt.

Die Vollmacht hat keine besondere Form.
Sie können die Informationen einfach auf ein Papier schreiben.
Dieses Papier müssen Sie unterschreiben.
Dieses Papier müssen Sie uns dann zeigen,
wenn Sie einen neuen Reise-Pass beantragen.

  • Nachweis über das Sorge-Recht oder Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht

Sorge-Recht heißt:
Eine Person hat das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.
Die Person ist verantwortlich für die Pflege und Erziehung.
Das schwere Wort dafür ist: erziehungs-berechtigt.

Wenn nur eine Person erziehungs-berechtigt ist,
dann müssen Sie uns den Nachweis über das Sorge-Recht zeigen.
Oder den Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.

Aufenthalts-Bestimmungs-Recht heißt:
Die Person hat das Recht über den Aufenthalt vom Kind zu bestimmen.
Die Person darf entscheiden:
Wo das Kind wohnen soll.
Und wo sich das Kind aufhalten darf.

Wenn Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind beantragen,
dann müssen Sie uns die Nachweise dafür zeigen.

  • Ein aktuelles und bio-metrie-taugliches Pass-Foto

Wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns ein Pass-Foto von Ihrem Kind geben.

Das Foto soll aktuell sein.
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.

Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Fotos am Computer sind nicht erlaubt.
Das schwere Wort dafür ist: Digitale Fotos.
Digitale Fotos sind nicht erlaubt.

Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Bio-metrie-tauglich heißt:

  • Das Gesicht ist gut zu sehen.
  • Der Kopf ist gerade.
  • Die Augen sind offen.
  • Der Mund ist geschlossen.
  • Der Hintergrund ist ein-farbig.
  • Die Person ist gut zu erkennen.

Eine Verlust-Anzeige

Wenn Sie den alten Pass verloren haben,
dann müssen Sie eine Verlust-Anzeige bei uns abgeben.

Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.

Sie müssen die Verlust-Anzeige am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie die Verlust-Anzeige ausdrucken.

Wenn Sie den neuen Pass beantragen,
dann zeigen Sie uns bitte die Verlust-Anzeige.

Link: Verlust-Anzeige Formular

Link: Infos zur Verlust-Anzeige

  • eine Bescheinigung von der Polizei

Wenn der alte Pass gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass der Pass gestohlen wurde.
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung von der Polizei.
Wenn Sie den neuen Pass beantragen,
dann müssen Sie uns die Bescheinigung von der Polizei zeigen.

Sie müssen persönlich zu uns ins Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig kommen, um den Personal-Ausweis ändern zu lassen:

Wichtig:

Ihr Kind muss mit Ihnen zu uns kommen,

  • wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.
  • wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass ändern.
  • wenn Sie die Pass-Fotos tauschen.

Bitte lesen Sie auch die Infos zu Ausweisen für Minder-jährige.
Darin steht, wie Sie Ausweise für Kinder beantragen können.
Darin steht auch, welche Papiere Sie uns zeigen müssen.
Die Infos sind in Alltags-Sprache.
Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie bitte um Hilfe.

 

Der Kinder-Reise-Pass gilt 6 Jahre.

Der Kinder-Reise-Pass gilt nur für Kinder bis 12 Jahre.

Kinder ab 12 Jahren bekommen einen normalen Reise-Pass.
Oder einen normalen Personal-Ausweis wie die Erwachsenen.

Hinweise zu Kinder-Reise-Pässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:

  • Der Pass bleibt bis zum eingetragenen Datum gültig.
  • Der Pass ist höchstens für Kinder bis 16 Jahre gültig.
  • Sie können den Pass für Kinder bis 12 Jahre verlängern lassen.
  • Sie können den Pass auch ändern lassen.
  • Zum Beispiel:
    Ein neues Foto auf den Pass machen lassen.
    Oder den Wohn-Ort im Pass ändern lassen.

Wenn Sie alle erforderlichen Papiere mitbringen,
dann bekommen Sie den Kinder-Reise-Pass sofort.

Gebühren:

Was ein neuer Reise-Pass für Kinder kostet erfahren Sie bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

 

Der Kinder-Reise-Pass wird nicht von allen Ländern anerkannt.
Das heißt: In manchen Ländern gilt der Kinder-Reise-Pass nicht.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Papiere Sie brauchen.

Zum Beispiel bei Reisen in die USA:
Manchmal brauchen Sie eine Einreise-Erlaubnis für eine Reise in die USA.
Diese Einreise-Erlaubnis heißt: Visum.

Wenn der Kinder-Reise-Pass für die Dauer Ihrer Reise gültig ist,
dann können Sie ohne Visum in die USA einreisen.

Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Pass hat,
dann brauchen Sie für Reisen in die USA ein Visum.

Sie können das Visum bei der amerikanischen Botschaft beantragen.
Oder beim amerikanischen General-Konsulat.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt,
ob der Pass in dem Land gültig ist, das Sie besuchen.

Link: Informationen vom Auswärtigen Amt

 

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013