Wenn Sie 16 Jahre alt werden:
Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Das schwere Wort dafür heißt: Personal-Ausweis-Pflicht.

Es gibt eine Ausnahme:
Wenn Sie schon einen Reise-Pass haben,
dann müssen Sie keinen Personal-Ausweis haben.

Wichtig ist:
Sie müssen mindestens 1 Papier haben, mit dem Sie sich ausweisen können.
Also einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.

Einen Reise-Pass können Kinder schon ab 12 Jahren bekommen.
Kinder unter 12 Jahren bekommen einen Kinder-Reise-Pass.
Damit können die Kinder mit ihren Eltern in andere Länder reisen:
In Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Zum Beispiel: Länder in Afrika, Asien oder Amerika.

 

Sie müssen persönlich zu uns ins Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig kommen, um den neuen Personal-Ausweis zu bestellen.

Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind:
Dann muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen kommen.
Also Jemand, der für Sie die Verantwortung hat.
Das ist meistens die Mutter oder der Vater.

Sie brauchen:

Ihren alten Personal-Ausweis, wenn Sie einen haben.

Sie müssen Ihren alten Personal-Ausweis noch einmal mitbringen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.

Oder Ihren vorläufigen Personal-Ausweis, wenn Sie einen haben.

Weil Sie Ihren alten Ausweis oder den vorläufigen Ausweis an uns zurückgeben müssen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis bekommen.

  • Wenn Sie keinen alten Personal-Ausweis haben:
    Dann brauchen wir Ihren Reise-Pass.
    Oder Ihren Kinder-Reise-Pass, wenn Sie einen haben.
  • Eine Urkunde oder das Familien-Stammbuch
    Bitte bringen Sie immer Ihr Familien-Stammbuch mit.
    Oder eine dieser Urkunden:
  • Bei Kindern und Personen, die noch nie verheiratet waren:
    Dann brauchen wir Ihre Geburts-Urkunde.
  • Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind:
    Dann brauchen wir Ihre Ehe-Urkunde.
  • Wenn Sie in einer Lebens-Partnerschaft leben:
    Dann brauchen wir Ihre Lebens-Partnerschafts-Urkunde.

Lebens-Partnerschaft heißt:
Wenn Sie eine Frau sind und mit einer Frau zusammen leben.
Oder wenn Sie ein Mann sind und mit einem Mann zusammen leben.

Das schwere Wort dafür ist:
Gleich-geschlechtliche Partnerschaft.

Wenn Ihre Urkunde im Ausland gemacht wurde:
Dann brauchen Sie eine Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer.

Wichtig:

Sie müssen uns das Original von der Urkunde und das Original von der Übersetzung zeigen.

  • Ein biometrisches Pass-Foto.
    Das bedeutet:
    Ein Pass-Foto, auf dem Ihr Gesicht ganz entspannt ist.
    Mit geschlossenem Mund.
    Ohne Lächeln oder gerunzelte Stirn.
  •  

Sie müssen 3 bis 4 Wochen auf den neuen Ausweis warten.

Wenn Sie nicht so lange warten können, dann können wir Ihnen für die Zeit dazwischen einen vorläufigen Personal-Ausweis geben.

Den vorläufigen Ausweis bekommen Sie sofort.
Zum Beispiel: Wenn Sie bald ins Ausland reisen.

Vorläufig bedeutet: Der Ausweis ist nur so lange gültig, bis Sie Ihren neuen Personal-Ausweis bekommen.

Wenn Sie Ihren neuen Personal-Ausweis abholen, müssen Sie den vorläufigen Ausweis wieder abgeben.

Der vorläufige Ausweis kostet extra Geld.

Der neue Personal-Ausweis ist nach 3 bis 4 Wochen fertig.
Dann können Sie den Personal-Ausweis bei uns abholen.

Sie bekommen in dieser Zeit einen Brief von der Bundes-Druckerei.
Den Brief müssen Sie zu Hause gut aufheben.
Darin stehen wichtige Informationen.
Zum Beispiel die PIN-Nummer.

Die PIN-Nummer ist eine geheime Nummer, die nur Sie kennen.
Mit dieser Nummer können Sie sich im Internet ausweisen.
Ausweisen bedeutet, dass Sie sagen: Ja, das bin ich!

Sie müssen mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sein:
Dann bekommen Sie eine PIN-Nummer.
Sie dürfen sich aber erst ab 16 Jahren mit dem neuen Ausweis im Internet ausweisen.

Sie bekommen auch ein geheimes Kenn-Wort.
Das ist dafür da, wenn Sie Ihren Personal-Ausweis verlieren.

Auf unserer Internet-Seite stehen viele wichtige Informationen.
Dort erfahren Sie auch, wann genau Sie Ihren Personal-Ausweis abholen können.
Dazu müssen Sie eine Nummer eingeben.
Diese Nummer steht auf dem Papier, das Sie von uns beim Anmelden bekommen.
Diese Nummer ist auch die Nummer von Ihrem neuen Personal-Ausweis.

Link: Abfrage im Internet, ob der Personalausweis fertig ist

Wenn Sie den Personal-Ausweis nicht selbst abholen können:
Dann können Sie jemandem den Auftrag geben:
Ihren Ausweis für Sie abzuholen.

Dazu füllen Sie ein Formular aus.
Darauf steht der Name von der Person, die Ihren Ausweis abholt.
Dieses Formular heißt Vollmacht

Sie können die Vollmacht direkt im Internet ausfüllen.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
In dieser Vollmacht müssen Sie auch sagen:
Ich habe den Brief von der Bundes-Druckerei erhalten.
Das ist der Brief mit meiner PIN-Nummer und mit meinem Kenn-Wort. 

Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen oder etwas nicht verstehen:
Dann fragen Sie bitte Jemanden.
Drucken Sie dann das Formular aus.
Wichtig: Sie müssen das Formular unterschreiben!

Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier. Sie müssen das Papier unterschreiben. Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:

Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt. Sie können das nämlich nicht selber tun, weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt, muss uns die Vollmacht zeigen. Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie selbst zu uns kommen.

Der Personal-Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Ausnahme:

Wenn Sie noch nicht 24 Jahre alt sind:
Dann ist Ihr Personal-Ausweis nur 6 Jahre gültig.

Wenn Sie noch einen alten Personal-Ausweis haben, der noch gültig ist:
Dann bleibt dieser bis zu dem Ablauf-Datum gültig.
Das Ablauf-Datum steht auf dem alten Personal-Ausweis.

Wenn Sie Ihren alten Ausweis verloren haben:
Dann brauchen Sie eine Verlust-Anzeige.
Das bedeutet: Sie müssen zur Polizei gehen.
Dort müssen Sie sagen, dass Sie Ihren Ausweis verloren haben.

Verlust-Anzeige Formular

Infos zur Verlust-Anzeige

Wenn Sie den neuen Personal-Ausweis verloren haben:
Dann müssen Sie ihn sperren lassen.
Dazu können Sie zur Melde-Behörde kommen.
Oder Sie rufen beim Sperr-Notruf an:

Telefon: 116 116 

Wenn jemand Ihren Personal-Ausweis gestohlen hat:
Dann müssen Sie auch zur Polizei gehen.
Dort müssen Sie sagen, dass jemand Ihren Ausweis gestohlen hat.
Dafür bekommen Sie eine Bescheinigung.
Bringen Sie diese Bescheinigung dann mit zu uns.


Bringen Sie diese Dokumente bitte auch mit:
Wenn Sie den neuen Personal-Ausweis bestellen möchten.

 

 

Gebühren:

Was ein Personal-Ausweis kostet, erfahren Sie bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro

Es kostet nichts:

  • Wenn Sie Ihre Daten bei einem Umzug ändern müssen.
  • Wenn Sie die Möglichkeit zum Ausweisen im Internet sperren müssen.

Den Personal-Ausweis können Sie mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013