Ihren Wohnsitz müssen Sie nur dann abmelden:

  • Wenn Sie ins Ausland ziehen.
  • Wenn Sie Ihren Neben-Wohnsitz auflösen.
  • Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben.

Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug

zur neuen Adresse müssen Sie sich abmelden.

 

Sie brauchen dazu:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • oder Ihren Reise-Pass
  • oder den Pass von Ihrem Heimat-Land.
  • Und wenn nötig:
    Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
    Oder Ihr Visum. Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland bleiben.
  • Die Ausweise von allen Personen, die mit Ihnen umziehen.
  • Das Abmelde-Formular mit Ihrer Unterschrift
    Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.Wir helfen Ihnen dabei im Amt.

Link: Hier können Sie das Formular zum Abmelden von Ihrem Wohnsitz in Alltags-Sprache ausfüllen.

Dazu kommen Sie zum Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig.

WICHTIG:

Sie müssen Ihren Wohnsitz dort abmelden, wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Neben-Wohnsitz in München ist und Ihr Haupt-Wohnsitz in Bestwig:

Dann müssen Sie in Bestwig Ihren Wohnsitz abmelden. Sie müssen Ihren Neben-Wohnsitz nicht in München abmelden. Weil Ihr Haupt-Wohnsitz in Bestwig ist. Und Sie immer dort zum Amt müssen: Wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist.

Aber: Wenn Ihr Haupt-Wohnsitz in München ist und Ihr Neben-Wohnsitz in Bestwig:

Dann müssen Sie in München Ihren Neben-Wohnsitz abmelden.

 

Sie können das Abmelde-Formular im Internet ausfüllen.

Link: Anmeldeformular

 

Das Formular ist in schwerer Sprache.
Drucken Sie das Formular dann bitte aus.

Bitte unterschreiben Sie es.

Mit dem Formular kommen Sie zu uns.

 

Oder:

Wenn Sie das Formular nicht im Internet ausfüllen wollen, kommen Sie zu uns. Wir füllen es dann mit Ihnen aus. Danach geben wir Ihnen eine Bestätigung von der Abmeldung.

Ja.
Aber sie können dies nur formlos tun.
Das heißt: Sie können dies ohne Formular tun.

Diese Personen können uns sagen,
dass Sie weggezogen sind:

  • Haupt-Mieterin oder Haupt-Mieter, wenn Sie das nicht selbst sind.
  • Wohnungs-Geberinnen oder Wohnungs-Geber.
  • Die Person, der die Wohnung gehört. In schwerer Sprache heißt diese Person: Eigentümerin oder Eigentümer.

Dann müssen alle Familien-Mitglieder ab 16 Jahren das Abmelde-Formular unterschreiben.

Das Formular können Sie selbst bei uns abgeben.
Das kann aber auch ein Familien-Mitglied tun, das mit Ihnen wegzieht.

Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Abmelden zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.

 

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.

Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben.

 

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.

Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.

 

Link: Hier können Sie die Vollmacht im Internet ausfüllen - in Alltagssprache.

 

Sie können Ihre Abmeldung auch mit der Post schicken.

Wenn Sie nicht selber vorsprechen können.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie schon im Ausland wohnen.
  • Weil Sie niemanden kennen, der Sie abmelden kann.

Sie müssen uns dafür aber vorher anrufen.

Damit wir Ihnen sagen können:

Welche Unterlagen Sie uns schicken müssen.

Nein. Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

Die Regeln zum Abmelden von einem Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Neues Melde-Gesetz

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.

Und es gibt neue Gesetze zum:

  • Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.