Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier mit den Melde-Daten von einer Person.
Wir bestätigen mit dem Papier:
Wo eine Person gemeldet ist. Also wo die Person wohnt.
Sie bekommen von uns 1 kosten-freie Melde-Bescheinigung
- beim Anmelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
- beim Ummelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
- oder beim Abmelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
Manchmal brauchen Sie eine weitere Melde-Bescheinigung
- für einen Antrag beim Amt,
- für Pass-Angelegenheiten
- oder für private Zwecke.
Es gibt verschiedene Melde-Bescheinigungen.
Hier erklären wir die Unterschiede.
Es gibt die einfache Melde-Bescheinigung.
Darin steht nur:
Wer, wo gemeldet ist.
Sonst stehen darin keine weiteren Einzelheiten.
Für mehr Angaben brauchen Sie
eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
In der erweiterten Melde-Bescheinigung stehen
Melde-Daten und zusätzliche Angaben.
Zum Beispiel:
- Infos zur Staats-Angehörigkeit
Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass eine Person zu einem bestimmten Land gehört.
Zum Beispiel:
Weil die Person dort geboren ist.
Oder weil die Person in das Land eingewandert ist. - Infos zu früheren Adressen in Bestwig
- Infos zum Familien-Stand
Das bedeutet zum Beispiel: Ob eine Person verheiratet oder geschieden ist.
Wann brauche ich eine erweiterte Melde-Bescheinigung?
Eine erweiterte Melde-Bescheinigung brauchen Sie zum Beispiel
- für eine Hochzeit.
- Oder bei Pass-Angelegenheiten.
Wenn Sie eine Melde-Bescheinigung brauchen, kommen Sie zu uns in das Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus in Bestwig.
Für eine Melde-Bescheinigung müssen Sie uns diese Papiere zeigen:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Pass
Für eine Melde-Bescheinigung müssen Sie zu uns kommen.
Und Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können, dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier. Sie müssen das Papier unterschreiben. Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt. Sie können das nämlich nicht selber tun, weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt, muss uns die Vollmacht zeigen. Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie selbst zu uns kommen.
Sie bekommen von uns 1 kosten-freie Melde-Bescheinigung
beim Anmelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
beim Ummelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
oder beim Abmelden von Ihrer Wohnung in Bestwig
Jede weitere Melde-Bescheinigung kostet 9 Euro.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Die Regeln zur Melde-Bescheinigung stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.