Mit gesplitteten Hebesätzen bei der Grundsteuer B möchte die Gemeinde Bestwig im Rahmen der bundesweiten Grundsteuer-Reform im kommenden Jahr eine Verteuerung des Wohnens im Gemeindegebiet möglichst abfedern. Diese Empfehlung gab jetzt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig an den Gemeinderat.
Sollte der Rat diesem Votum folgen, gilt ab dem 1. Januar 2025 für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 548 v.H.; für Nicht-Wohngrundstücke - hier befinden sich vorwiegend Gewerbe-Immobilien - beträgt der Hebesatz dann 1.120 v.H.. Wichtig: Mit diesen Hebesätzen erzielt die Gemeinde Bestwig keine Mehrerträge aus der Grundsteuer B - das bisherige Aufkommen von rund 1,5 Millionen Euro für die Gemeindekasse wird lediglich unter den Steuerpflichtigen „neu aufgeteilt“. Bürgermeister Ralf Péus unterstreicht: „In der Gesamtsumme gibt es für die Gemeinde Bestwig keine Veränderungen.“
Hintergrund: Mit dem Modell, welches das Land NRW im Rahmen der Grundsteuerreform für die Bewertung gewählt hat, kommt es tendenziell zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken. Konkret bedeutet dies: Wenn das Aufkommen aus der Grundsteuer für eine Kommune „unterm Strich“ gleichbleiben soll, müssten - ebenfalls tendenziell - Eigentümer von Wohngrundstücken mehr zahlen, wohingegen Eigentümer von Gewerbegrundstücken eher entlastet werden. Mit den gesplitteten Hebesätzen - diese Möglichkeit räumt das Land NRW seinen Kommunen ein - soll diese Tendenz möglichst abgefedert werden.
Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B seien deshalb “ein Stück weit die gerechtere Lösung”, argumentierte CDU-Fraktionschef Alexander Brockhoff. Die Verteuerung des Wohnens werde auf diese Weise begrenzt, eine Entlastung für Gewerbe-Grundstücke gebe es trotzdem – wenn sie auch nicht so hoch ausfalle wie bei einem einheitlichen Hebesatz. SPD-Fraktionsvorsitzender Paul Theo Sommer unterstrich, dass die Ursachen für diese Entwicklung nicht durch die Gemeinde Bestwig zu verantworten sind - dies seien Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene. Die für die Gemeinde Bestwig vorgeschlagenen Hebesätze seien verhältnismäßig; auch Mieter würden vor stark steigenden Nebenkosten bewahrt.
Für die Grundsteuer A – sie wird auf landwirtschaftliche Grundstücke erhoben – schlagen die Ausschussmitglieder einen Hebesatz von 192 v.H. vor; der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll unverändert bei 460 v.H. liegen.
Erfreuliche Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger: Die Gebühren für kommunale Dienstleistungen werden im kommenden Jahr voraussichtlich stabil bleiben. Für den Winterdienst wird dann weiter die Summe von 5 Cent je Quadratmeter Grundstücksfläche fällig; bei der Abfallentsorgungsgebühr bleibt der Einwohnergleichwert bei 90,44 Euro pro Einwohner. Es sei erfreulich, dass man auf Gebührenerhöhungen verzichten könne – “gerade in Zeiten hoher Kosten”, so Alexander Brockhoff. Bei den Friedhofsgebühren gibt es leichte Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Bestattungsarten. Paul Theo Sommer unterstrich, dass man in der Gemeinde Bestwig dem Wandel in der Bestattungskultur Rechnung trage, indem man 13 verschiedene Bestattungsformen anbiete.
Einigkeit zeichnet sich auch bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2025 ab: Einstimmig empfahlen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dem Gemeinderat, das Zahlenwerk von Gemeindekämmerer Roland Burmann anzunehmen. Eine endgültige Entscheidung über Haushalt, Steuersätze und Gebühren trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember. Die Zusammenkunft beginnt um 17 Uhr im Bürger- und Rathaus – interessierte Bürgerinnen und Bürger sind – wie immer – willkommen.