Kommunale Wärmeplanung: Sicherheit für Konzept durch Gesetz abwarten

Rathaus in Bestwig

Eine Verschiebung des Themas Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Bestwig auf die Jahre 2026/2027 hat der Gemeindeentwicklungsausschuss einstimmig dem Rat der Gemeinde Bestwig empfohlen. Bisher liegt nur ein Referentenentwurf des Landes vor. Das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in NRW“ soll abgewartet werden, um möglichst große Planungssicherheit zu haben.

Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung strategisch anzugehen. Für das gesamte Gemeindegebiet wird ein Wärmeplan entwickelt, der die zukünftige Wärmeversorgung für verschiedene Zonen bzw. Eignungsgebiete mithilfe bedarfsgerechter Maßnahmen beschreibt. Dieser Maßnahmenkatalog zeigt auf, wie das Ziel erreicht werden kann und welche zeitliche Abfolge dabei vorgesehen ist.

Dafür fließt Geld vom Land NRW an die Kommunen: Der Referentenentwurf sieht einen Sockelbetrag für jede Gemeinde von 165.000 Euro und 1,36 Euro je Einwohner der Gemeinde vor. Auf Basis von rund 11.000 Einwohnern würde dies etwa 180.000 Euro Konnexitätszahlungen durch das Land NRW an die Gemeinde Bestwig bis 2028 bedeuten.

Die Empfehlungen des Ausschusses an den Rat erfolgten einstimmig: Zunächst soll die Verwaltung, Vorabgespräche zur Kommunalen Wärmeplanung mit der Hochsauerlandenergie und Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG, den Nachbarkommunen Olsberg und Meschede sowie heimischen Industriebetrieben führen. Für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung sollen im Haushalt 2025 im Finanzplan 60.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung sollen Aufträge in 2026 erfolgen und in 2026 sowie 2027 umgesetzt werden; dafür sollen im Haushalt 2026 und 2027 je 30.000 Euro Planungskosten vorgesehen werden.