Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfuß springen

Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte werden Menschen gewürdigt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren. Die Karte wird gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und den teilnehmenden Kommunen ausgegeben und bietet zahlreiche Vergünstigungen bei landesweiten und lokalen Annahmestellen.

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 08.07.2026 einstimmig beschlossen eine Ehrenamtskarte einzuführen. 

Das Land NRW hat für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW einheitliche Kriterien erarbeitet, die in ganz Nordrhein-Westfalen gelten. Dazu gehören – neben dem überdurchschnittlichen Engagement von mindestens vier Stunden pro Woche – weitere Punkte: Aufwandsentschädigungen zum Beispiel dürfen den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale bzw. der Übungsleiterpauschale nicht übersteigen. Die Gemeinde Bestwig möchte zudem das Mindestalter für die Vergabe der Karte auf 16 Jahre festlegen. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Gemeinde Bestwig erbracht werden und seit mindestens zwei Jahren erfolgen. 

Die Karte wird dann für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt. Vorschlagsberechtigt sind Vertreter von Vereinen; bei Tätigkeiten außerhalb von Vereinen können auch die Engagierten selbst oder Personen aus ihrem Umfeld Vorschläge einreichen.

Weitere Informationen des Landes NRW finden Sie auch hier:

Ehrenamtskarte NRW (Informationen des Landes)

Interessierte können ihren Antrag bereits jetzt mit dem bereitgestellten Antragsformular einreichen. Die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt, sobald alle erforderlichen Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit dem Land getroffen wurden.

Ihre Ansprechpartnerin: