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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Diesen Zuschuss gibt es als:

  1. Mietzuschuss: für den/die Mieter/in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
  2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer/in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

     

Der Anspruch auf Wohngeld ist bei Empfängern von folgenden staatlichen Leistungen ausgeschlossen:

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn in dem Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben
  • Alleinstehende Auszubildende bei der Erstausbildung
  • Alleinstehende Wehrdienstleistende

 

Im Bürgeramt erhalten Sie alle notwendigen Antragsformulare in gedruckter Form, die Sie dort ausgefüllt wieder abgeben können. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Grundantrag auf Miet- oder Lastenzuschuss
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheinigung des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages bzw. Übersicht Belastung bei Lastenzuschuss

 

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