Leistungen für Asylbewerber/innen
Hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete und Ausländer, die zur vollziehbaren Ausreise verpflichtet sind, können finanzielle und materielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.
Die Leistungen umfassen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs gewährt.
Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände werden Leistungen für die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen bewilligt. Des Weiteren werden werdenden Müttern und Wöchnerinnen ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt.
Zudem erfolgt eine Beratung hinsichtlich einer freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland. Dabei werden die Voraussetzungen geprüft sowie Unterstützung bei der Beantragung entsprechender Leistungen angeboten.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten außerdem Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Auch die Antragsstellung wird dabei begleitet.