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Grundsicherungsgeld

Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie das Grundsicherungsgeld beantragen.

Das Grundsicherungsgeld als Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen, Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, gültiger Reisepass oder Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnismit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, PKW)
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben (Kontoauszüge von aus- und inländischen Banken, PayPal-Konto, Unterlagen über Versicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen)
  • Nachweise über die Wohnverhältnisse (z. B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, bei Eigenheimen Unterlagen wie z. B. Grundsteuerbescheid, Abschlagsrechnung des Energieversorgers, Schornsteinfegerrechnung etc.)
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Aufhebungsbescheid, ALG I-Bescheid)
  • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe), Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber), aktuelle Lohnabrechnungen

Verfahrensablauf

Um Grundsicherungsgeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter (Passivbereich).

Grundsicherungsgeld schriftlich beantragen: Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Im Jobcenter bekommen Sie alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Grundsicherungsgeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen in Deutsch oder in anderen Sprachen. 
Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Im Anschluss finden ein Erstgespräch mit Ihrem Fallmanager/-in bzw. Ihrem Arbeitsvermittler/-in (Aktivbereich) statt.

Sie können auch den Antrag online stellen:

Zum Online-Antrag

Die Entscheidung über Ihren Antrag kann erst beim vollständigen Vorliegen aller Unterlagen erfolgen und wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.

Fristen

Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.

Ihre Ansprechpartner/innen: