Schankerlaubnis
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung). Diese beantragen Sie beim Bürgeramt.
Die Schankerlaubnis gilt nur für den Veranstaltungszeitraum. Der Antrag sollte mindestens 2-4 Wochen vorher gestellt werden.
Für die Genehmigung werden Verwaltungsgebühren erhoben.