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Plakat-Genehmigung

Allgemeine Anforderungen für die Plakatierung

Um Plakate öffentlich aufzuhängen, bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch das Bürgeramt der Gemeinde Bestwig.

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Ort und genaue Standorte der Plakate
  • Zeitraum der Anbringung (Max. 14 Tage)
  • Größe und Anzahl der Plakate (Max. 25 Plakate)
  • Art des Anlasses
  • ggf. Vorlage des Plakatmotivs (Plakate müssen den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen und dürfen keine verfassungswidrigen oder diskriminierenden Inhalte enthalten.
  • Die Plakate dürfen nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen und in Kreuzungsbereichen von Straßen angebracht werden. Das Anbringen in Buswartehallen und an Bäumen ist ebenfalls unzulässig.

Der Antrag sollte mindestens 2-4 Wochen vorher gestellt werden.

Für die Genehmigung werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Ihre Ansprechpartnerin:

Spezielle Regelungen für Wahlplakate

  • Wahlplakate dürfen in der Regel frühestens drei Monate vor dem Wahltag angebracht werden.
  • Plakate sollten sicher befestigt werden, z. B. mit Kabelbindern, um eine Gefährdung des Verkehrs zu vermeiden.
  • Nach der Wahl müssen die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist, meist innerhalb einer Woche, entfernt werden.
  • Das Anbringen von Wahlplakaten an bestimmten Orten wie Verkehrszeichen, Ampeln, Bäumen oder in unmittelbarer Nähe zu Wahllokalen ist untersagt. 

Ihr Ansprechpartner: