Plakat-Genehmigung
Allgemeine Anforderungen für die Plakatierung
Um Plakate öffentlich aufzuhängen, bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch das Bürgeramt der Gemeinde Bestwig.
Folgende Informationen werden benötigt:
- Ort und genaue Standorte der Plakate
- Zeitraum der Anbringung (Max. 14 Tage)
- Größe und Anzahl der Plakate (Max. 25 Plakate)
- Art des Anlasses
- ggf. Vorlage des Plakatmotivs (Plakate müssen den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen und dürfen keine verfassungswidrigen oder diskriminierenden Inhalte enthalten.
- Die Plakate dürfen nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen und in Kreuzungsbereichen von Straßen angebracht werden. Das Anbringen in Buswartehallen und an Bäumen ist ebenfalls unzulässig.
Der Antrag sollte mindestens 2-4 Wochen vorher gestellt werden.
Für die Genehmigung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Spezielle Regelungen für Wahlplakate
- Wahlplakate dürfen in der Regel frühestens drei Monate vor dem Wahltag angebracht werden.
- Plakate sollten sicher befestigt werden, z. B. mit Kabelbindern, um eine Gefährdung des Verkehrs zu vermeiden.
- Nach der Wahl müssen die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist, meist innerhalb einer Woche, entfernt werden.
- Das Anbringen von Wahlplakaten an bestimmten Orten wie Verkehrszeichen, Ampeln, Bäumen oder in unmittelbarer Nähe zu Wahllokalen ist untersagt.