Gaststättenerlaubnis
Für eine Gaststättenerlaubnis in der Gemeinde Bestwig finden Sie hier die wichtigsten Anforderungen:
Die wichtigste Voraussetzung ist die persönliche Zuverlässigkeit. Sie wird durch die Ordnungsbehörde geprüft.
Erforderliche Nachweise:
- Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug
- ggf. Stellungnahme von Polizei, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern
- Ausschlussgründe: Vorstrafen (z. B. wegen Betrugs, Drogen, Gewalt), Schulden, frühere Verstöße gegen Gaststätten- oder Lebensmittelrecht
- Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Diese vermittelt rechtliche und hygienische Grundlagen
- Entbehrlich, wenn eine gastgewerbliche Berufsausbildung (z. B. Hotelfachfrau/-mann) nachgewiesen wird.
Die Betriebsstätte muss den baurechtlichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Zu beachten:
- Brandschutz (z. B. Fluchtwege, Feuerlöscher)
- Hygienestandards nach dem Lebensmittelrecht
- Nutzungsgenehmigung (ggf. Bauantrag oder Nutzungsänderung erforderlich)
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Gemeinde Bestwig)
- Grundriss des Gaststättenobjekts
- Lageplan
- Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
- Nachweis über Toilettenanlagen (nach Anzahl der Sitzplätze)
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (z. B. keine Abgabe von Alkohol an Minderjährige)
- Beachtung der kommunalen Sperrzeitenverordnung, falls vorhanden (in Bestwig: meist landesrechtlich geregelt, 5:00 – 6:00 Uhr Standardruhezeit)