Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfuß springen

Gaststättenerlaubnis

Für eine Gaststättenerlaubnis in der Gemeinde Bestwig finden Sie hier die wichtigsten Anforderungen:

Die wichtigste Voraussetzung ist die persönliche Zuverlässigkeit. Sie wird durch die Ordnungsbehörde geprüft.

Erforderliche Nachweise:

  • Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • ggf. Stellungnahme von Polizei, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern
  •  Ausschlussgründe: Vorstrafen (z.  B. wegen Betrugs, Drogen, Gewalt), Schulden, frühere Verstöße gegen Gaststätten- oder Lebensmittelrecht
  • Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Diese vermittelt rechtliche und hygienische Grundlagen
  • Entbehrlich, wenn eine gastgewerbliche Berufsausbildung (z. B. Hotelfachfrau/-mann) nachgewiesen wird.

Die Betriebsstätte muss den baurechtlichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Zu beachten:

  • Brandschutz (z. B. Fluchtwege, Feuerlöscher)
  • Hygienestandards nach dem Lebensmittelrecht
  • Nutzungsgenehmigung (ggf. Bauantrag oder Nutzungsänderung erforderlich)
  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Gemeinde Bestwig)
  • Grundriss des Gaststättenobjekts
  • Lageplan
  • Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Toilettenanlagen (nach Anzahl der Sitzplätze)
  • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (z. B. keine Abgabe von Alkohol an Minderjährige)
  • Beachtung der kommunalen Sperrzeitenverordnung, falls vorhanden (in Bestwig: meist landesrechtlich geregelt, 5:00 – 6:00 Uhr Standardruhezeit)

Ihre Ansprechpartner: