Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Erhebung von Elternbeiträgen
Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und in der Kindertagespflege werden durch die Gemeinde Bestwig im Auftrag des Hochsauerlandkreises erhoben.
Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Beiträge werden insbesondere unter Berücksichtigung des maßgeblichen Einkommens der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie des vereinbarten Betreuungsumfangs festgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung ist im Rahmen der Elternbeitragserhebung insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Prüfung der für die Beitragsberechnung erforderlichen Unterlagen und Einkommensnachweise,
- Ermittlung und Festsetzung des Elternbeitrages,
- Erstellung und Versand der Elternbeitragsbescheide,
- Erhebung und Weiterleitung der Elternbeiträge an den Hochsauerlandkreis,
- Bearbeitung von Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, soweit diese Auswirkungen auf den Elternbeitrag haben,
- Durchführung von Neuberechnungen und Korrekturen nach entsprechender Prüfung durch den Hochsauerlandkreis.
Mitwirkung der Eltern
Für eine korrekte Festsetzung des Elternbeitrages sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und fristgerecht einzureichen. Hierzu können beispielsweise Einkommensnachweise oder Steuerbescheide gehören.
Änderungen, die für die Höhe des Elternbeitrages von Bedeutung sein können, sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung zeitnah mitgeteilt werden. Dies gilt beispielsweise bei Änderungen des Einkommens, des Betreuungsumfangs oder der Betreuungssituation.
Fragen zum Elternbeitrag
Bei Fragen zur Berechnung oder Festsetzung des Elternbeitrages sowie zu den erforderlichen Unterlagen können sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gerne an die zuständige Stelle der Gemeinde Bestwig wenden.
Die jeweils geltende Satzung des Hochsauerlandkreises und die aktuellen Elternbeitragstabellen bilden die Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge:
Satzung des Hochsauerlandkreises mit aktuellen Elternbeitragstabellen
Bankverbindungen
Sparkasse Mitten im Sauerland:
IBAN: DE87 4665 0005 0000 0038 89
BIC: WELADED1ARN
Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE85 4606 2817 2006 0609 00
BIC: GENODEM1SMA