Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen, ärztlich untersuchen lassen (Erstuntersuchung). Diese Untersuchung ist kostenfrei, sofern beim Arzt ein gültiger Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird. Die Wahl der Ärztin oder des Arztes ist frei.
Zum 01.10.2023 wurde der bisherige Untersuchungsberechtigungsschein durch eine digitale Lösung ersetzt – die sogenannte UBS-ID.
Die UBS-ID ist vor der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in der Arztpraxis vorzulegen. Der Arzt bzw. die Ärztin rechnet die Untersuchungskosten anschließend über diese Nummer mit dem Land ab.
Für die Nutzung des Online-Portals wird die elektronische Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises benötigt. Sollte diese Funktion noch nicht aktiviert sein, kann sie kostenfrei beim Bürgerbüro der Gemeinde Bestwig eingeschaltet werden.
Dieser Untersuchungsberechtigungsschein kann auch für die erste und weitere Nachuntersuchungen neu gestellt werden.