Fischereischein
Ab dem 01.07.2026 können Bürgerinnen und Bürger den Fischereischein als fälschungssichere Scheckkarte mit einem NFC-Chip oder als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone beantragen.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Zahlung der Abgabe für ein oder fünf Kalenderjahre in Nordrhein-Westfalen gültig.
Alte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, müssen dann aber umgetauscht werden. Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-Jährige wurde abgeschafft.
Wechsel zum neuen Fischereischein
Für die Umstellung eines bereits vorhandenen (alten) Fischereischeins auf den neuen Fischereischein ist ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
ein gültiges Ausweisdokument
den bisherigen Fischereischein
gegebenenfalls das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung.
Nach der Antragstellung werden die Angaben mit der zuständigen Unteren Fischereibehörde abgeglichen. Zudem erfolgt bei den vorgelegten Dokumenten eine Prüfung auf mögliche Fälschungsmerkmale.
Online-Beantragung nach bestandener Fischerprüfung
Haben Sie die Fischerprüfung ab dem 01.07.2026 abgelegt, können Sie Ihren Fischereischein bequem online beantragen. Da die erforderlichen Prüfungsdaten bereits digital vorliegen, ist kein persönlicher Termin im Bürgerbüro notwendig. Zudem ist die Online-Beantragung günstiger als die Beantragung vor Ort.
Gebühren im Bürgerbüro
| Leistung | Gebühren im Bürgerbüro | Gebühren online |
| Fischereischein auf Lebenszeit (NFC-Chipkarte) | 30,00 € | 18,00 € |
| Fischereiabgabe für ein Jahr | 22,00 € | 14,00 € |
| Fischereiabgabe für fünf Jahre | 50,00 € | 42,00 € |
| Ausländerfischereischein | 32,00 € | 20,00 € |