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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden. 

Er kann, auch wenn ein Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Ermessenswege erlangen. 

 

Anträge auf Einbürgerung können Sie beim Hochsauerlandkreis beantragen.

Link zum Hochsauerlandkreis: 

Einbürgerung

Ihre Ansprechpartnerinnen: