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Reisepass

  • Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
  • Wegen der notwendigen Unterschrift und der Fingerabdrücke muss der Reisepass persönlich beantragt werden (Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr, Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr).
  • Bei der Antragstellung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten vorzulegen (Zustimmungserklärung).
  • Der Reisepass ist 10 Jahre gültig (bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre). Reisepässe können nicht verlängert werden.

Bearbeitungsfristen

Die Bearbeitungsfristen des Reisepasses richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei, ca. 6 - 8 Wochen, bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise.
Sollte ein Reisepass dringend / eher benötigt werden, kann dieser gegen eine höhere Gebühr im Expressverfahren geliefert werden. Bitte informieren Sie sich über einen „Express-Reisepass“ und seine Lieferzeiten beim Bürgerbüro der Gemeinde Bestwig.
 

Vorläufiger Reisepass

Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzulegen. 

Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist maximal ein Jahr gültig. 

Gebühren für die Ausstellung

Reisepass (unter 24 Jahren)

37,50 €

Reisepass (ab 24 Jahren)

37,00 €

Expressaufschlag

32,00 €

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

Lichtbildaufnahme

6,00 €

 

Alles Wichtige für Ihre Auslandsreise, wie Einreisebestimmungen, Reise- und Sicherheitshinweise usw. erhalten Sie für das bestimmte Reiseland über das Auswärtige Amt:

Auswärtiges Amt

Ihre Ansprechpartnerinnen: