An-/Um-/Abmeldung
Bei Umzug müssen die Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer den Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular Wohnungsgeberbestätigung ist bei der An- oder Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Wohnsitzmeldung ist auch online möglich unter: wohnsitzanmeldung.gov.de/online
Weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiterinnen aus dem Bürgerbüro.
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen. Die Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.
Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht.
Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt beim Hochsauerlandkreis.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden) aller meldepflichtigen Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
- ggf. ausgefüllte Vollmacht
- ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
Ummeldung
Wer in Deutschland umzieht, ist dazu verpflichtet sich beim Meldeamt der Gemeinde, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, an- bzw. umzumelden.
Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Frist von 14 Tagen nach dem Einzugstermin gegeben ist.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden) aller meldepflichtigen Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
- ggf. ausgefüllte Vollmacht
- ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs (BMG § 17, Abs. 2).
Die Abmeldung sollte persönlich bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland geschehen, damit die Ausweisdokumente entsprechend geändert werden.
Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich.
Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.
Die Abmeldung sollte persönlich bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland geschehen, damit die Ausweisdokumente entsprechend geändert werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden) aller meldepflichtigen Personen
- ggf. ausgefüllte Vollmacht
- ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person