49. Jahrgang
Herausgegeben zu Bestwig am 05.10.2023
Nummer 8
Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig
Herausgeber und Verleger:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bestwig, Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Telefon: 02904/987-0, E-Mail: gemeinde@bestwig.de
Im Internet ist das Bekanntmachungsblatt unter der Adresse www.bestwig.de veröffentlicht.
Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen:
Das Bekanntmachungsblatt kann im Bürger- und Rathaus Bestwig, Zimmer E 35 (Poststelle), bezogen werden. Bei Versand wird ein pauschaler Kostenbeitrag von 23,00 € pro Kalenderjahr erhoben. Der Betrag ist zu Beginn des Jahres an die Gemeindekasse Bestwig (Sparkasse Hochsauerland IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89 I BIC: WELADED1HSL) zu zahlen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Öffentliche Auslegung / Internetveröffentlichung)
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023
Gemeinde Bestwig
Bekanntmachung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit (Internetveröffentlichung / Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Öffentliche Auslegung / Internetveröffentlichung)
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. September 2023 den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) als Entwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel dieser Bauleitplanung:
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von (weiteren) Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Bestwig mit der Folge der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Ziel der Gemeinde Bestwig ist es somit weiterhin, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB künftige Windkraftanlagen auf diese Zonen zu konzentrieren und den übrigen Außenbereich der Gemeinde von derartigen Bauwerken freizuhalten. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
Der Planungsraum erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Gemeindegebietes Bestwig.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwigliegt mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Artenschutzbeitrag sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde Bestwig wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
13. Oktober 2023 bis einschließlich 13. November 2023.
bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur),
vormittags Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
nachmittags Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Die (ausgelegten) Planunterlagen inkl. Begründung und ein Exemplar dieser Bekanntmachung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Bestwig wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“, Unterpunkt „Bauen & Wohnen“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der Offenlegung) eingesehen werden (Direktlink: bestwig.de/wohnen-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren ) .
Des Weiteren sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes (https://bauportal.nrw, Verfahrenstyp: Bauleitplanung, Suchbegriff bzw. Karte: Bestwig) zugänglich.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die nach Einschätzung der Gemeinde Bestwig wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und mit öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht werden:
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
zum Schutzgut Wasser in Bezug auf die bestehenden Wassergewinnungsanlagen und Wasserschutzgebiete und deren Schutz
zum Schutzgut Boden und Fläche im Plangebiet (insb. zu Altlasten, Altablagerungen und Altstandorten, zu Geotopen und zum Bergbau)
zum Schutzgut Mensch (insb. zum Verlauf von Hochspannungsleitungen, zum Luftverkehr, zum Immissionsschutz, zur Sicherheit des Verkehrs, zum Schutz von Gasleitungen, zur Berücksichtigung von Sprengschutzbereichen, zu Vorsorgeabständen zum Innenbereich und zum umgegangenen Bergbau
zum Schutzgut Kultur- und Denkmäler (insb. zu Archäologischen Kulturgütern, Kulturlandschaften, Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege)
zum Schutzgut Natur, Pflanzen und biologische Vielfalt (insb. in Bezug auf bestehende Naturschutzbereiche, FFH-Gebiete, zum Wald in Bezug auf eine Differenzierung zwischen Laub-, Misch- und Nadelwäldern und zum Vorhandensein und Schutz von Geotopen
zum Schutzgut Landschaft (insb. in Bezug auf die Veränderung des Landschaftsbildes)
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Privater
zum Schutzgut Mensch in Bezug auf erforderliche Sprengschutzbereiche und erforderliche Vorsorgeabstände
zum Schutzgut Natur in Bezug auf den Schutz der Avifauna, die Berücksichtigung von Kalamitätsflächen und die Differenzierung von Laub-, Misch-, und Nadelwäldern
Fachgutachten/ Informationen
Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 2a BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
Menschen (insb. Gesundheit, Schallimmissionen, Erholung, Wohnen),
Tiere und biologische Vielfalt (insb. Bedeutung des Plangebietes als Nahrungshabitat und Lebensraum, biologische Vielfalt, Konflikte bzgl. windenergiesensibler und kollisionsgefährdeter Arten, Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten u.a.),
Pflanzen und biologische Vielfalt (insb. Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Stoffeinträge durch Baustellenbetrieb)
Boden und Fläche (insb. Auswirkungen durch Versiegelung und Überbauung auf die Bodenstruktur, Altlasten),
Wasser (insb. Schutz vor eindringenden Schadstoffen, Veränderung von Grundwasserströmen, Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung),
Klima und Luft (insb. Frischluft- und Kaltluftproduktion),
Landschaft (insb. Veränderung des Landschaftsbildes, landschaftstypische Charakteristika und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion),
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (insb. Flächeninanspruchnahme Sachgüter)
Anhang zum Umweltbericht: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Artenschutzrechtliche Prüfung und Konfliktanalyse mit Untersuchung der Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante, windenergiesensible und kollisionsgefährdete Arten (insbes. Vögel, Fledermäuse) bzgl. möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG,
Anhang zum Umweltbericht: FFH-Vorprüfung: Betrachtung der Verträglichkeit des Planvorhabens mit NATURA-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) gem. § 34 BNatSchG und Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der betroffenen Schutzgebiete
Begründung mit Umweltbericht inkl. FFH-Vorprüfung und Artenschutzfachbeitrag zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Im Entwurf werden unter anderem die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen einschl. der biologischen Vielfalt, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Mensch untersucht und bewertet.
Zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig können während der Öffentlichkeitsbeteiligung / öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
Gleichzeitig wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist / Auslegungsfrist (vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023) abgegeben werden können.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB erfolgt der Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB ist dies der Fall, sofern die Gemeinde Bestwig den Inhalt der nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahme nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (E-Mail-Adresse: bauamt@bestwig.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. postalisch oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung).
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig ist aus dem dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügtem Übersichtsplan, ohne Maßstab, ersichtlich. Der Planungsraum erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Gemeindegebietes Bestwig.
59909 Bestwig, den 4. Oktober 2023
Der Bürgermeister
Péus
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
- Darstellung des Geltungsbereiches