Vor Wahlen bekommen alle Wahl-Berechtigten zur Erinnerung einen Brief.
Der Brief heißt:
Wahl-Benachrichtigung.
Darin steht zum Beispiel:
Wann und wo Sie wählen können.
Wann bekomme ich eine Wahlbenachrichtigung?
Sie bekommen Ihre Wahl-Benachrichtigung
spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl.
Wenn Sie wahl-berechtigt sind.
Wahl-berechtigt heißt, dass jemand wählen darf.
Man kann so für eine Partei und Politiker stimmen, die man gut findet.
Wahl-berechtigt ist, wer am Wahl-Tag
Das Wähler-Verzeichnis ist ein Buch mit den Namen von allen Wählern und Wählerinnen in einer Stadt oder einem Ort. Jeder Wahl-Berechtigte ist dort mit einer Nummer eingetragen.
Was steht in der Wahl-Benachrichtigung?
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht:
Zum Beispiel: Kommunal-Wahl
Zum Beispiel: 25. Mai 2014.
Zum Beispiel: Sonntag, 8 bis 18 Uhr.
Zum Beispiel: In der Schützenhalle Velmede.
Zum Beispiel: Max Mustermann
Also zum Beispiel: Nummer 4
Zum Beispiel: Wähler 250
Der Buchstabe informiert über Ihr Geschlecht und Alter.
Beispiel: Wähler 250 F.
Achtung:
Ein Buchstabe wird nur dann eingetragen,
wenn Sie in einem repräsentativen Stimm-Bezirk wohnen!
Das sind Sonder-Stimm-Bezirke.
Also Infos, wie Sie mit der Post wählen können.
Damit können Sie einen Wahl-Schein bestellen.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.