Die Gemeindekasse ist zuständig für die Beitreibung offener Geldforderungen der Gemeinde Bestwig.
Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie eines Außendienstmitarbeiters (Vollstreckungsbeamter).
Im Wege der Amtshilfe werden auch Ersuchen anderer Behörden bearbeitet.
Übliche Vollstreckungsarten sind die Sachpfändung durch den Vollsteckungsbeamten sowie die schrifliche Vornahme von z. B. Lohn- oder Bank(konto)pfändungen.
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beantragung der Eidesstattlichen Versicherung beim Amtsgericht sowie die Geltendmachung von Forderungen bei Verfahren zur Zwangsversteigerung von Immobilien.
Sparkasse Hochsauerland:
IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89
BIC: WELADED1HSL
Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE85 4606 2817 2006 0609 00
BIC: GENODEM1SMA