Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Geld. Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten. Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel:
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:
1. Miet-Zuschuss:
Wenn Sie eine Wohnung mieten.
Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.
2. Lasten-Zuschuss:
Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Oder wenn Sie eine eigene Wohnung haben.
Wenn Sie Wohn-Geld wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Wohn-Geld-Stelle stellen.
Sie können zur Zeit nur mit einem Termin ins Amt kommen.
Sie können uns Ihre Anträge schicken:
Achtung:
Sie müssen zurzeit länger auf eine Antwort warten. Weil wir viele Anträge für Wohn-Geld bekommen. Das hat verschiedene Gründe:
1. Wegen dem Corona-Virus.
Viele Leute sind in Kurz-Arbeit.
Manche haben ihre Arbeit verloren.
Deshalb brauchen mehr Leute Wohn-Geld.
2. Das Wohn-Geld-Gesetz hat sich geändert.
Seit Januar 2023 gibt es mehr Wohn-Geld.
Wir brauchen meistens 8 Wochen bis wir auf Ihren Antrag antworten. Jetzt kann es länger dauern.
Wichtig:
Wir kümmern uns jetzt erst um neue Anträge.
Wir verschicken keine Verlängerungs-Anträge mehr.
Das heißt:
Früher haben wir Ihnen einen Brief geschickt, wenn Sie Wohn-Geld bekommen haben. Damit Sie eine Verlängerung beantragen. Damit Sie auch im nächsten Jahr Wohn-Geld bekommen. Jetzt schicken wir diese Erinnerung nicht mehr. Sie müssen sich jetzt selbst darum kümmern.
Bitte achten Sie selbst darauf:
Wichtig:
Stellen Sie den Verlängerungs-Antrag rechtzeitig.
Rechtzeitig ist:
2 Monate vorher bevor Ihr Wohn-Geld endet.
Ob Sie Wohn-Geld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab:
Ihre persönliche Situation ist auch wichtig. Wir prüfen Ihre persönliche Situation. Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht, ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:
Infos zur Wohn-Geld-Stelle stehen unter der Überschrift:
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Sie wollen selbst prüfen, ob Sie Wohn-Geld bekommen können?
Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Sie finden den Wohn-Geld-Rechner auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.
Wichtig:
Sie können den Rechner anonym benutzen.
Anonym heißt:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen nennen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können den Wohn-Geld-Antrag und die nötigen Papiere:
1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Wichtig:
Sie können auch einen persönlichen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 02904 / 987-132
2. Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren in Kopie
an die Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Und dann über das Internet an uns senden.
Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:
Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag in der Wohn-Geld-Stelle. Die Adresse von der Wohn-Geld-Stelle steht unter der Überschrift: Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Sie bekommen den Antrag auch auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.
Dort finden Sie den Antrag am Ende von der Seite
unter den Punkten:
Antrag für Wohn-Geld
Sie müssen den Antrag ausfüllen. Dann müssen Sie den Antrag ausdrucken. Und Sie müssen den Antrag unterschreiben.
Sie bekommen den Einkommens-Nachweis in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie am Ende von der Seite einen Vordruck für den Einkommens-Nachweis. Der Vordruck heißt: Verdienst-Bescheinigung. Der Vordruck steht unter dem Punkt:
Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.
Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin bekommen Sie in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie einen Vordruck am Ende von der Seite unter dem Punkt:
Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen. Der Vordruck heißt: Angaben des Vermieters zum Wohnraum.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss die Bescheinigung ausfüllen. Und die Bescheinigung unterschreiben.
Das ist zum Beispiel:
Wichtig:
Auf dem Nachweis muss Ihre letzte Miet-Zahlung stehen.
Das bedeutet:
Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben. Und wie viel Miete Sie gezahlt haben.
Bitte geben Sie uns nur Kopien von den Papieren. Die Originale bleiben bei Ihnen.
Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen. Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.
Die Adresse ist:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Aber machen Sie bitte einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns aus:
Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.
Mehr Infos finden Sie unter der Überschrift:
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wir brauchen für das Bearbeiten ungefähr 6 bis 8 Wochen.
Dann erfahren Sie, ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Die Regeln zum Wohn-Geld stehen im
Wohn-Geld-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: WoGG.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
Das ist unsere Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Öffnungs-Zeiten:
Montag, bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Wichtig:
Sie können auch einen persönlichen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 02904 / 987-132
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.