In der Regel gibt man bei einer Wahl seine Stimme selbst ab.
Weil die Wahl geheim bleiben soll.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
In manchen Fällen erlaubt das Gesetz
eine Hilfs-Person bei der Wahl.
Das heißt:
Jemand darf Ihnen beim Wählen helfen.
Wenn Sie nicht alleine wählen können.
Sie können Hilfe bekommen:
Wenn Sie nicht lesen können.
Wenn Sie eine Behinderung haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Probleme damit haben:
Wichtig:
Die Hilfs-Person kann Ihnen beim Abstimmen helfen.
Aber sie kann nicht für Sie bestimmen.
Sie hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.
Es handelt sich nur um eine technische Hilfe.
Aber Sie entscheiden alleine, wen Sie wählen.
Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.
Zum Beispiel:
Wichtig:
Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Und sie sollte gut Deutsch sprechen.
Damit Sie die Unterlagen lesen und verstehen können.
Die Hilfs-Person hat Möglichkeiten Ihnen zu helfen. Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.
Zum Beispiel:
Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.
Das heißt:
Nur das zu tun, was Sie als Wähler oder Wählerin wollen. Sie kann Sie unterstützen. Aber die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal. Sie muss versprechen, Sie nicht in Ihrer Wahl zu beeinflussen. Weil das wichtig ist, muss die Hilfs-Person dieses Versprechen aufschreiben.
Das schwere Wort dafür ist: eides-statt-liche Versicherung.
Die Hilfs-Person muss diese Versicherung unterschreiben.
Darin bestätigt sie, dass sie den Stimm-Zettel nach dem Willen vom Wähler oder der Wählerin ausgefüllt hat. Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchgesetzt hat. Sondern nur das getan hat, was der Wähler oder die Wählerin will.
Achtung:
Die Hilfs-Person kann sich bei falschen Aussagen strafbar machen! Sie kann hohe Strafen bekommen, wenn sie die eidesstattliche Versicherung falsch ausfüllt! Denn falsche Angaben sind gegen das Gesetz. Hilfs-Personen haben noch eine andere wichtige Pflicht:
Die Pflicht zur Geheim-Haltung.
In Deutschland darf jeder geheim wählen.
Niemand muss sagen, wen er oder sie wählt. Oder warum. Das ist ein deutsches Grund-Recht. Damit alle selbst und frei entscheiden können. Die Hilfs-Person ist auch zur Geheim-Haltung verpflichtet. Das heißt: Sie muss geheim halten, wen Sie gewählt haben.
Das steht in Paragraf 107 c im deutschen Straf-Gesetz-Buch.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.