Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?
Und Sie wollen jetzt heiraten?
Dann müssen Sie dies beim Standes-Amt anmelden.
Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen also voll-jährig sein. Wenn Sie Ihren Antrag bei uns stellen wollen, sollte mindestens einer von Ihnen in Bestwig wohnen.
Wissen Sie schon, wann Sie heiraten wollen?
Sie können Ihren Wunsch-Termin schon vor dem Anmelden vormerken.
Das hängt davon ab, in welcher Lage Sie sind. Hier finden Sie nacheinander beschrieben, was Sie in den möglichen Lagen brauchen.
1. Das brauchen Sie in jedem Fall:
Sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Deutsche? Und Sie wohnen beide in Bestwig? Und Sie waren noch nie verheiratet? Dann müssen Sie zum Anmelden im Standes-Amt Folgendes mitbringen:
Beglaubigt heißt:
Ein Amt bestätigt: die Urkunde oder ein anderes Papier ist richtig und echt. Zum Beispiel müssen Sie eine Kopie von einer Urkunde beglaubigen lassen. Das Amt macht dann seinen Stempel auf die Kopie. Die Kopie ist dann beglaubigt. Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde. Diese beglaubigte Kopie müssen Sie abgeben.
Sie können keine Kopie abgeben, die nicht beglaubigt ist. Sie können auch keine Geburts-Urkunde abgeben.
Sie können auch keine Geburts-Bescheinigung abgeben. Wir nehmen nur eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
Die beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register bekommen Sie beim Standes-Amt.
Wenn Sie zusammen Kinder haben, brauchen Sie auch:
2. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind in einem anderen Land gemeldet als Deutschland:
Dann müssen Sie Ihre Geburts-Urkunde abgeben. Auf der Urkunde müssen die Namen von Ihren Eltern stehen. Die Urkunde bekommen Sie in dem Ort, wo Sie geboren sind. Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland vorzeigen müssen, beachten Sie bitte:
Ausländische Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache. Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden. Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen. Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher. Also ein Experte mit Ausbildung. Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen. Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen. Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt. Wer Experte ist, legt der Staat fest. Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher. Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis. Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt. Das heißt: Der Staat hat sie geprüft. Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Wichtig ist auch:
Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Sie können keine Kopien abgeben.
Wenn Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sind:
Dann müssen Sie außerdem folgende Unterlagen abgeben:
3. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind nicht Deutsche oder Deutscher.
Und Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin wohnen nicht in Bestwig: Dann brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung. Das ist ein Papier auf dem steht: In welchem Ort Sie gemeldet sind. Also: In welchem Ort Sie wohnen. Diese Bescheinigung bekommen Sie beim Einwohner-Melde-Amt von dem Ort, in dem Sie wohnen.
Wichtig:
Wenn Sie beide nicht in Bestwig wohnen, müssen Sie die Ehe auch beim Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort anmelden. Dann bekommen Sie die nötigen Papiere zum Anmelden von einer Ehe. Und Sie müssen die Papiere beim Standes-Amt in Bestwig zeigen.
Dann legen wir gemeinsam einen Trau-Termin fest.
Und wir klären weitere Fragen. Oder das Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort schickt uns die Papiere direkt zu.
Wenn das Standes-Amt uns die Papiere geschickt hat,
dann melden wir uns bei Ihnen.
4. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin waren schon einmal verheiratet:
Dann brauchen Sie eine beglaubigte Kopie vom Ehe-Register der letzten Ehe. Oder die beglaubigte Kopie von der Urkunde zu Ihrer letzten Lebens-Partnerschaft. Darauf muss stehen: dass Sie diese letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft aufgelöst haben. Wenn Sie die letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst haben, steht die Auflösung vielleicht noch nicht darin.
Dann müssen Sie uns auch das Urteil der Scheidung zeigen. Auf dem Scheidungs-Urteil muss stehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass es gültig ist.
Not-Trauung bedeutet:
2 Personen werden besonders schnell getraut.
Zum Beispiel: Wegen einer schweren Krankheit.
Wenn Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sehr krank sind, dann machen wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Not-Trauung.
Das heißt:
Wir sind nur zuständig für Not-Trauungen in Bestwig.
Das heißt:
Wenn der Trau-Ort innerhalb von unseren Gemeinde-Grenzen liegt.
Eine Not-Trauung ist nur möglich,
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen uns alle Papiere zeigen, die Sie zum Anmelden der Ehe brauchen. Und Sie brauchen eine Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin. Damit beweisen Sie, dass die Not-Trauung notwendig ist.
In der Bescheinigung muss stehen:
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 02904 / 987-147.
Sie sollten gemeinsam Ihre Ehe anmelden.
Aber wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht dabei sein kann: Dann können Sie auch alleine Ihre Ehe anmelden. Dazu brauchen Sie eine Vollmacht. Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun. Für die Vollmacht gibt es ein Formular. Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Sie brauchen beim Ausfüllen Hilfe? Oder Sie verstehen etwas nicht? Dann fragen Sie jemanden danach.
Drucken Sie das Formular dann aus. Dann unterschreiben Sie das Formular. Und geben es im Amt ab.
Dazu müssen Sie den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.
Das Anmelden kostet 40 Euro.
Außer wenn einer der Partner oder Partnerinnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat. Staats-Angehörigkeit bedeutet: Dass Sie zu einem bestimmten Staat gehören. Zum Beispiel: Weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind. Wenn einer der beiden Partner oder Partnerinnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat. Dann kostet das Anmelden 66 Euro.
Dazu kommen noch weitere Kosten:
Zum Beispiel:
Die Kosten für Urkunden und ein Familien-Stamm-Buch. Dafür müssen Sie noch einmal etwa 40 bis 60 Euro bezahlen.
Für das Anmelden brauchen Sie auch eine
erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.
Dazu kommen die Kosten für die Räume während der Hochzeit. Diese Kosten richten sich nach dem Ort:
Sie können zum Beispiel im Bürger- und Rathaus heiraten. Wenn Sie nicht im Rathaus heiraten wollen:
Dann können Sie auch außerhalb vom Rathaus heiraten. Dafür gibt es besondere Orte mit dem Namen: Außen-trau-Orte. Dort kommen manchmal noch zusätzliche Kosten dazu.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können bar bezahlen. Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik. Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen. Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen. Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben. Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein. Diese Geheim-Nummer heißt PIN. Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.
Die Regeln zur Ehe stehen im Personen-Stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist PStG.
Und in der Verordnung zur Ausführung des Personen-Stands-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist PStVO.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.