Wenn Sie ein Kind bekommen haben,muss unser Standes-Amt die Geburt von dem Kind bescheinigen.
Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.
Die Geburts-Urkunde ist ein Papier.
Darauf steht:
Zum Beispiel können diese Personen die Geburt bescheinigen:
Diese Person zeigt uns die Bescheinigung über die Geburt.
Wir füllen dann die Geburts-Anzeige aus.
Die Geburts-Anzeige brauchen wir, um eine Geburts-Urkunde ausstellen zu können.
Außerdem brauchen wir von Ihnen die Dinge,
die im nächsten Punkt genannt sind.
Um eine Geburts-Urkunde zu bekommen,
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:
Je nach Ihrer persönlichen Lage brauchen Sie auch:
Als verheiratete Mutter
Als nicht verheiratete Mutter
Als geschiedene Mutter
Als Mutter, deren Ehe-Mann tot ist
Beglaubigt heißt:
Ein Amt bestätigt: die Urkunde oder ein anderes Papier ist richtig und echt. Zum Beispiel müssen Sie eine Kopie von einer Urkunde beglaubigen lassen. Das Amt macht dann seinen Stempel auf die Kopie. Die Kopie ist dann beglaubigt. Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben,
brauchen wir außerdem von Ihnen:
Die Übersetzungen müssen von einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder einem staatlich anerkannten Übersetzer gemacht sein.
Nein.
Eine Geburts-Urkunde für eine neu angemeldete Geburt kostet nichts.
Kostenlos sind auch Geburts-Urkunden, die Sie für gesetzliche Sachen brauchen.
Zum Beispiel für:
Bezahlen müssen Sie nur Geburts-Urkunden, die Sie zusätzlich brauchen.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.