Sie haben das Recht, der Weitergabe von Ihren bei uns gemeldeten Daten zu widersprechen.
Wenn Sie das getan haben, dürfen wir Ihre Daten nicht an andere Stellen weitergeben.
An bestimmte Stellen dürfen wir auch ohne den Widerspruch nicht Ihre Melde-Daten weitergeben.
Das dürfen wir nur, wenn Sie es uns erlaubt haben.
Sie können der Weitergabe von Ihren Daten widersprechen:
In diesen Fällen dürfen wir Ihre Daten nur weitergeben, wenn Sie es erlaubt haben:
Sie füllen das Formular für den Widerspruch aus.
Das können Sie im Internet tun.
Sie müssen nicht ins Amt kommen.
Achtung:
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, fragen Sie jemanden danach.
Wichtig:
Das gleiche Formular füllen Sie aus, wenn Sie der Weitergabe von Ihren Daten an bestimmte Stellen erlauben wollen.
Link: Hier können Sie das Formular zum Widerspruch ausfüllen
Ja.
Sie können den Widerspruch gegen die Weitergabe von Ihren Daten jeder Zeit wieder aufheben.
Also uns die Weitergabe von Ihren Daten wieder erlauben.
Das können Sie ohne Formular tun.
Sie schreiben dann nur, dass Sie den Widerspruch zurücknehmen.
Sie brauchen keinen Grund dafür anzugeben.
Sie können das Formular zum Widerspruch im Internet verschicken.
Oder bei uns abgeben:
Oder Sie schicken den Widerspruch mit der Post.
An die Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Wenn Sie in Bestwig gemeldet sind, können Sie den Widerspruch zu jeder Zeit bei uns einlegen.
Sie können dies beim Anmelden oder Ummelden von Ihrem Wohnsitz tun.
Oder Sie können es später tun.
Ausnahme:
Beim Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung müssen Sie der Weitergabe von Ihren Daten dann widersprechen:
Vor dem 31. März in dem Jahr, bevor Sie 18 werden.
Warum müssen Sie den Widerspruch dann vor dem 31. März einlegen?
Weil das Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung jedes Jahr an diesem Tag die Daten weitergibt.
Das Amt tut das, wenn Sie dem nicht widersprochen haben.
Ihre Daten geben wir ohne den Widerspruch dann weiter, wenn:
Ja.
Sie können der Weitergabe von Ihren Daten auch widersprechen, wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und in Bestwig leben.
Achtung:
Sie müssen das Formular dann ausdrucken.
Ihre Eltern müssen das Formular unterschreiben.
Dann müssen Sie uns das Formular schicken.
Oder im Bürgeramt im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig abgeben.
Nein. Der Widerspruch ist kostenlos.