Die Abwasserentsorgung in Bestwig nimmt das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig wahr.

Die Gemeinde hat die Betriebsführung des Abwasserwerkes auf die Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) in Meschede übertragen.

Die Aufgabenschwerpunkte der technischen Betriebsführung der HSW umfassen folgende Gebiete:

Die Aufgabenschwerpunkte der kaufmännischen Betriebsführung umfassen folgende Bereiche:

Gebühren:

Für die Nutzung der Abwasserentsorgung erhebt die Gemeinde bzw. das Abwasserwerk Bestwig Gebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes.

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung der Gemeinde Bestwig   (Link auf Satzung 300.5)

Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Bestwig  (Link auf Satzung 300.09)

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerugsanlagen in der Gemeinde Bestwig  (Link auf Satzung 300.4)

 

Formulare und weitergehende Erläuterungen:

Antrag auf Kanalanschluss

 Erläuterungen zur Grundstücksentwässerung