Der Landesgesetzgeber hatte bisher in § 8a Abs. 1 KAG NRW geregelt, dass die Gemeinde ein einheitliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen hat, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Diese Verpflichtung ist mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) vom 05.03.2024 entfallen.

Zur Transparenz wird das Straßen- und Wegekonzept freiwillig fortgeschrieben.

Die Veröffentlichung des Konzeptes soll für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer frühzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren. Hierdurch können sich alle Anlieger anhand des Konzeptes auf die leider immer mit einer Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen (Erreichbarkeit der Grundstücke, befristeter Wegfall von Stellplätzen, etc.) einstellen.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss als Fachausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 das „Straßen- und Wegekonzeptes der Gemeinde Bestwig 2024“ beschlossen.
 

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