Im Gewerbezentralregister sind Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst.

Eine Auskunft ist also ein „Führungszeugnis“ für Gewerbetreibende, die z.B. bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorgelegt werden müssen.

Wenn Sie in Bestwig wohnen, können Sie Ihre persönliche Auskunft unter Vorlage Ihres Ausweises bei uns beantragen. 

Soll die Auskunft über eine juristische Person eingeholt werden (z. B. GmbH), muss eine verantwortliche Person (beispielsweise der eingetragene Geschäftsführer) den Antrag stellen oder eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen. Zusätzlich ist dann bei der Antragstellung ein aktueller Auszug des Registergerichtes vorzulegen (Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister), der nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen.

Es besteht die Möglichkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet).

Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de).

 Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.