Der Bürgermeister wird von den Bürgern alle fünf Jahre gewählt.
Ablauf der Wahl: Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, vorausgesetzt, er erhält mehr als 50 % der Stimmen. Ist dieses nicht der Fall, stellen sich die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen zwei Wochen später zur Stichwahl.
Wählbar ist, wer Deutscher oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft ist, seine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat und das 23. Lebensjahr vollendet hat. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht notwendig.
Der hauptamtliche Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Er hat im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche:
Den Bürgermeister in dieser Form gibt es erst seit 1999. Bis dahin gab es noch die sogenannte „Doppelspitze“ mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister, der vom Gemeinderat aus den Reihen der Ratsmitglieder gewählt wurde, der Vorsitzender des Rates war und die Gemeinde repräsentierte sowie dem hauptamtlichen Gemeindedirektor, der die Verwaltung leitete.
1975 - 1989 Karl Senge (ehrenamtlich)
1989 - 1999 Hans-Georg Meyer (ehrenamtlich)
1999 - 2005 Christof Sommer (hauptamtlich)
seit 2005 Ralf Péus (hauptamtlich)
1975- 1993 Werner Vorderwülbecke
1993- 1999 Franz-Josef Esser
In dieser Funktion obliegt dem Bürgermeister die Repräsentation der Bürgerschaft bzw. der Gemeinde bei kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen. Darüber hinaus hat der Bürgermeister – zumeist kraft Amtes – noch zahlreiche weitere Funktionen (z.B. Geschäftsführer Sauerländer Besucherbergwerk, Betriebsleiter Abwasserwerk) und vertritt die Gemeinde in zahlreichen Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien.
In dieser Funktion legt er die Tagesordnung der Ratssitzungen fest und leitet die Ratssitzungen. Gleichzeitig ist er kraft Amtes Vorsitzender des
Haupt- und Finanzausschusses.
In dieser Funktion ist er Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Verwaltung, führt gemeinsam mit den Mitarbeitern die Dienstgeschäfte der Gemeinde, bereitet gemeinsam mit den Mitarbeitern die Beschlüsse des Gemeinderates vor und führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus.
Geboren am 06.05.1961 in Velmede
Wohnhaft in Bestwig-Ostwig
Verheiratet, 3 Söhne
Abitur am Gymnasium Petrinum Brilon
Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster
Referendarzeit am Landgericht Arnsberg
1993 – 2005: selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzlei in Bestwig
1994 – 2005: nebenberufliche Dozententätigkeit für die Fächer Recht und Verwaltung am Berufskolleg Bergkloster Bestwig
1983 Eintritt in die CDU
1995 – 2003 Vorsitzender des CDU Ortsverbandes Velmede-Bestwig
2004 – Dez. 2005 stv. Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Bestwig
Okt. 1994 – Dez. 2005 Mitglied des Rates der Gemeinde Bestwig
Okt. 1994 – Juni 2003 stv. Fraktionsvorsitzender und Fraktionsgeschäftsführer
Okt. 1999 – Okt. 2004 Vorsitzender des Schulausschusses der Gemeinde Bestwig
Juli 2003 – Dez. 2005 Fraktionsvorsitzender
seit 06.12.2005 Bürgermeister der Gemeinde Bestwig
Ein Bürgermeister ist nicht nur im Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Einsatz, sondern engagiert sich, auch kraft seines Amtes, in weiteren Ämtern, Funktionen und Nebentätigkeiten. Hierbei besteht die Verpflichtung, dem Rat Nebentätigkeiten vor der Übernahme anzuzeigen. Außerdem muss dem Rat jährlich Rechenschaft über Einnahmen aus den Nebentätigkeiten abgelegt werden.
Ich verzichte bewusst auf feste Bürgermeistersprechstunden, bemühe mich vielmehr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stets ansprechbar zu sein. Dieses gilt sowohl für Außentermine als auch im Rathaus. Sie finden mich im Rathaus im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.36. Falls Sie Probleme oder Anregungen haben, können Sie jederzeit mit meinem Vorzimmer einen Termin vereinbaren.
Schneller Kontakt ist möglich über E-Mail (peus(at)bestwig.de) oder telefonisch unter (02904) 987-102 (Vorzimmer Elena Beule).