Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten.
Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr: ·
Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Schuljahres.
Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
In Einzelfällen werden auch Schülerbeförderungskosten übernommen. Vorrangig gelten die Regelungen der Schülerfahrtkostenverordnung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Über die Höhe der jeweiligen Förderung informiert Sie der entsprechende Sachbearbeiter.