Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Informationen zum Land NRW:
-> Ergebnisse der NRW-Wahlkreise
-> Ergebnisse der Gemeinde Bestwig
Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Bestwig:
Norbert Stratmann
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
1. OG, Zimmer 1.01
Tel.: 02904/987-107
Fax: 02904/987-274
Brigitte Hilgenhaus
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
1. OG, Zimmer 1.04
Tel.: 02904/987-109
Fax: 02904/987-274